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Stadt Ketzin/Havel

Rathausstraße 7 und 29

14669 Ketzin/Havel

Telefon: 033233 720720

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Di 8:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr

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2024 Straßenreinigung in Ketzin/Havel und den Ortsteilen

Ketzin, den 05. 02. 2024

Tourenplan 2024 maschinelle Straßenreinigung:

25. + 26. März

06. + 07. Mai

17. + 18. Juni

29. + 30. Juli

09. + 10. September

21. + 22. Oktober

 

 

Informationen des Ordnungsamtes der Stadt Ketzin/Havel 

Nach der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Ketzin/Havel (Straßenreinigungssatzung) sind die Anlieger aller Straßen verpflichtet, die Gehweg incl. der Randbereiche zu reinigen. 

 

Bei den Ortsdurchfahrten der Landes- und Kreisstraßen lässt die Stadt die Reinigung maschinell durch die Fa. Lela GmbH aus Nauen durchführen, was in die Gebühren einfließt.

 

Den Anliegern der übrigen Straßen wurde durch die Satzung auch die Straßenreinigungspflicht für die Fahrbahnen übertragen, Gebühren entstehen in diesem Fall nicht.

 

Art und Umfang der Reinigungspflicht ergeben sich aus § 4 der Straßenreinigungssatzung. Die Reinigung ist alle 6 Wochen durchzuführen. Schmutz, Unrat und sonstige Verunreinigungen sind zu beseitigen. Dies ist an allen Grundstücksgrenzen zu beachten, wenn das Grundstück an mehreren Straßen liegt. Auf den befestigten Geh- und Radwegen sind Wildkräuter zu beseitigen. Die Anwendung von Herbiziden ist verboten. Grünstreifen sind so zu reinigen, dass ein ungehindertes Abfließen und Versickern von Schmelz- und Oberflächenwasser von der Fahrbahn, den Geh- und Radwegen gewährleistet ist. Der pflanzliche Bewuchs ist dazu kurz zu halten.


Winterdienst in Ketzin/Havel und den Ortsteilen.

Auch der Winterdienst auf allen Gehwegen wurde den Anliegern übertragen. Regelungen zu Art und Umfang findet man in § 5 der Straßenreinigungssatzung. Es muss ein Streifen von 1 m von Schnee freigehalten werden. Ist kein Gehweg vorhanden, betrifft das die Fahrbahn. Bei Eis- und Schneeglätte ist zu streuen. Als abstumpfende Mittel sind nur Sand und Kies mit einer max. Korngröße von 4 mm zugelassen. Splitt ist im gesamten Gebiet der Stadt Ketzin/Havel nicht erlaubt. Nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) oder an besonders gefährlichen Stellen (z. B. Treppen oder Rampen), ist die Verwendung von auftauenden Mitteln wie z. B. Salz zulässig. 

 

Der Winterdienst auf den Fahrbahnen wird für die Landesstraßen auch innerorts vom Landesbetrieb Straßenwesen geleistet.

 

Die Stadt sorgt auch für den Winterdienst aller Kategorie 1 und 2 Straßen. Der Wirtschaftshof erfüllt diese Leistungen in der Kernstadt, die HAW wurde mit dem Winterdienst in den Ortsteilen beauftragt. Auch das fließt in die Gebührenberechnung ein.

 

Der Wirtschaftshof sorgt auch dafür, dass die Bushaltestellenbereiche und verkehrsbedeutende Stellen geräumt und gestreut werden. Bei ihren eigenen Objekten ist die Stadt selbst als Anlieger verantwortlich. Auch hier werden die Kollegen des Wirtschaftshofes tätig.

 

Alle weiteren, in den Listen nicht aufgeführten Straßen werden nicht geräumt und gestreut. Sie unterliegen der Reinigungsplicht durch die Anlieger. 


Bei Fragen wenden Sie sich gern an das Ordnungsamt der Stadt Ketzin/Havel unter: 

Telefonisch können Sie das Ordnungsamt zu den bekannten Sprechzeiten kontaktieren. 

 

Den Satzungstext finden Sie auf der Internetseite der Stadt Ketzin/Havel: Bürgerservice, Satzungen. Oder hier. Die Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Ketzin/Havel gilt für alle öffentlichen Straßen innerhalt der geschlossenen Ortslagen.

 

Die Stadt Ketzin/Havel erhebt für die von ihr auf den öffentlichen Straßen durchgeführten Reinigungs- und Winterdienstleistungen Benutzungsgebühren. Grundlage dafür ist die Straßenreinigungsgebührensatzung, ebenfalls auf der Internetseite der Stadt zu finden. Oder hier.


Die Gebührensätze wurden neu kalkuliert. Die Kosten der Jahre 2022 und 2023 sowie die Prognose für 2024 wurden zugrunde gelegt. Änderungen der Flächenzusammenstellung in den einzelnen Kategorien wurden ebenfalls berücksichtigt. Der Gebührenanteil für die Allgemeinheit, den die Stadt selbst zu tragen hat, wurde in Höhe von 25% wie in der vorherigen Kalkulation abgezogen. Die Gebühren bei Grundstücken der Reinigungskategorie 1 (Sommer- und Winterreinigung) betragen ab 01.01.2024 jährlich 3,50 € je Quadratwurzelmeter des Grundstücks. Bei Grundstücken der Reinigungskategorie 2 (nur Winterdienst) beträgt die Gebühr ab 01.01.2024 0,44 € je Quadratwurzelmeter. Dies ist für die Kategorie 1 eine Erhöhung in Höhe von 1,51 € und für die Kategorie 2 eine Erhöhung in Höhe von 0,21 € je Quadratwurzelmeter. Weiterhin ist nun auch eine einmalige Jahresfälligkeit möglich.


 

Bild zur Meldung: Copyright Lela GmbH Nauen Kehrmaschine