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Kontakt

Stadt Ketzin/Havel

Rathausstraße 7 und 29

14669 Ketzin/Havel

Telefon: 033233 720720

E-Mail:

 Online-Rathaus 

 

Sprechzeiten

Di 8:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr

Do 8:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr

Bürgerbüro zusätzlich:

Mo 8:00-12:00 Uhr


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Bürgerinfobroschüre 2021

 

Osthavelland

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09.06.2024 Wahl der Stadtverordneten und Wahlen der Ortsbeiräte

Bekanntmachung vom 28.02.2024

 

Wann wird gewählt?
Am 09.06.2024 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

Wie oft wird gewählt?
Alle 5 Jahre, Stichwahl ausgeschlossen

 

Wer wird gewählt? 
18 Stadtverordnete für die Stadt Ketzin/Havel, Ortsbeirat Etzin, Ortsbeirat Falkenrehde, Ortsbeirat Paretz, Ortsbeirat Tremmen, Ortsbeirat Zachow.

 

Wer ist wahlberechtigt?
Alle Deutschen und Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), welche am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, sowie Ihren ständigen Wohnsitz in Ketzin/Havel haben oder sich sonst gewöhnlich in Ketzin/Havel aufhalten und keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, sind wahlberechtigt.

 

Wie viele Stimmen hat jede Wahlberechtigte bzw. jeder Wahlberechtigter?
Jede wahlberechtigte Person kann einer Bewerberin bzw. einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben oder diese auf verschiedene Personen aufteilen.

 

Wo kann ich wählen?
Alle wahlberechtigten Personen erhalten ca. 6 Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung, auf der sich alle Angaben zum Wahllokal sowie ein Antrag zur Durchführung der Briefwahl befindet.

 

Für Bewerbende:

Einzureichende Unterlagen

Wahlvorschläge sind bis zum 66. Tag vor der Wahl bis 12 Uhr (04.04.2024) bei der zuständigen Wahlleitung einzureichen.

 Einzureichen sind:

  • der Wahlvorschlag (Anlage 5a),

  • die Erklärung einer oder eines jeden Bewerbenden, dass sie bzw. er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmt (Zustimmungserklärung) (Anlage 7a),

  • für jede vorgeschlagene Bewerbende oder jeden vorgeschlagenen Bewerbenden eine Bescheinigung der Wahlbehörde, dass die oder der Bewerbende wählbar ist (Wählbarkeitsbescheinigung) (Anlage 8a),

  • für jede Unionsbürgerin bzw. für jeden Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt über die Staatsangehörigkeit und darüber, dass sie bzw. er im Herkunftsland nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist,

  • bei Wahlvorschlägen von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Listenvereinigungen eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerbenden (Anlage 9a),

  • die erforderliche Anzahl von gültigen Unterstützungsunterschriften (sofern Unterstützungsunterschriften beizubringen sind) (Anlage 6).

     

Kontaktdaten: 

Michelle-Sophie Palm (Wahlleiterin)

Telefon: 033233-720118

E-Mail: