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Stadt Ketzin/Havel

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Di 8:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr

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Bürgerinfobroschüre 2021

 

Osthavelland

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Verwendung von Pyrotechnik am 31.12.2020 in der Stadt Ketzin/Havel

Ketzin, den 28. 12. 2020

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,


seit dem 23. Dezember 2020 liegt die 7- Tages- Inzidenz unseres Landkreises mit 221,50 weit über der kritischen Grenze von 200. Aus diesem Grund hat der Landrat des Landkreises Havelland am 23.12.2020 eine Allgemeinverfügung über weitere gezielte Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zur Absenkung des Infektionsgeschehens im Landkreis Havelland erlassen.


Unter Punkt 5 b) dieser Allgemeinverfügung ist u.a. auch die Verwendung von Pyrotechnik an Silvester in der Stadt Ketzin/Havel geregelt. An folgenden Wegen, Straßen und Plätzen ist die Verwendung von Pyrotechnik untersagt. (hier der Auszug aus der Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland)

 

5. Verwendung von Pyrotechnik

Vom 31. Dezember 2020 ab 0 Uhr bis zum 01. Januar 2021, 24 Uhr, ist die Verwendung von Pyrotechnik an folgenden öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen untersagt: 
b) in der Stadt Ketzin/Havel

  • auf dem Marktplatz einschließlich der anliegenden Kreuzungsbereiche Rathausstraße, Friedrichstraße, Albrechtstraße
  • im Kreuzungsbereich Rathausstraße/Rudolf-Breitscheid-Straße
  • im Kreuzungsbereich Falkenrehder Chaussee/NauenerStraße
  • auf der Großen Festwiese und an der Havelpromenade
  • auf den Parkplätzen vor den Supermärkten (Edeka, Lidl, Netto) und
  • auf dem Parkplatz Werderdammstraße im OT Paretz

 

Ich bitte um unbedingte Einhaltung und Beachtung dieser Allgemeinverfügung.

 

Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie unter "Informationen zum Coronavirus".


Vielen Dank für Ihr Verständnis und einen guten Start ins neue Jahr 2021.


Bernd Lück
Bürgermeister