Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

Kontakt

Stadt Ketzin/Havel

Rathausstraße 7 und 29

14669 Ketzin/Havel

Telefon: 033233 720720

E-Mail:

 Online-Rathaus 

 

Sprechzeiten

Di 8:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr

Do 8:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr

Bürgerbüro zusätzlich:

Mo 8:00-12:00 Uhr


 825 Jahre Ketzin 


Fischerfest
 

Online Terminbuchung

Bürgerbüro,

Standesamt, Kitaverwaltung

 
Terminbuchung

 

 

Informationen zum Coronavirus
 
Ukraine-Hilfe im Havelland

Waldbrandgefahrenstufen in Brandenburg

 Maerker   


IMAGEFILM DER STADT KETZIN/HAVEL

(beginnt nach Klick auf "Play")

 


Bürgerinfobroschüre 2021

 

Osthavelland

RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Aufstallung von Geflügel: Landkreis erlässt Allgemeinverfügung zum Schutz vor Geflügelpest

Ketzin, den 14. 12. 2020

Nach einem Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat der Landkreis Havelland zum Schutz gegen die Geflügelpest eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung für die Aufstallung von Geflügelbeständen erlassen. Betroffen sind unter anderem die Stadt Ketzin/Havel mit den Gemarkungen Ketzin, Zachow, Falkenrehde, Tremmen und Etzin sowie die Gemarkung Markee der Stadt Nauen. Hierbei handelt es sich um Risikogebiete mit hoher Wildvogelpopulation, die gleichzeitig eine hohe Hausgeflügeldichte aufweisen.

In diesen Gebieten muss Geflügel ab sofort und bis auf Weiteres ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, gehalten werden. Grundsätzlich sind jedoch alle Geflügelhalter aufgefordert, sicherzustellen, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln vermieden wird. Im Falle von vermehrten Erkrankungen im Geflügelbestand oder Auftreten von erhöhten Tierverlusten ist unverzüglich der Amtstierarzt hinzuzuziehen. Sofern Bürgerinnen und Bürger ein vermehrtes Wildvogelsterben beobachten, werden auch sie gebeten das zuständige Veterinäramt zu benachrichtigen.

Die Allgemeinverfügung des Landkreis Havelland finden Sie als Download unter dieser Meldung. Weitere Informationen unter www.havelland.de 

 

 
Förderprogramm