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Waldbrandgefahrenstufen in Brandenburg
Aufstallung von Geflügel: Landkreis erlässt Allgemeinverfügung zum Schutz vor Geflügelpest
Nach einem Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat der Landkreis Havelland zum Schutz gegen die Geflügelpest eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung für die Aufstallung von Geflügelbeständen erlassen. Betroffen sind unter anderem die Stadt Ketzin/Havel mit den Gemarkungen Ketzin, Zachow, Falkenrehde, Tremmen und Etzin sowie die Gemarkung Markee der Stadt Nauen. Hierbei handelt es sich um Risikogebiete mit hoher Wildvogelpopulation, die gleichzeitig eine hohe Hausgeflügeldichte aufweisen.
In diesen Gebieten muss Geflügel ab sofort und bis auf Weiteres ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, gehalten werden. Grundsätzlich sind jedoch alle Geflügelhalter aufgefordert, sicherzustellen, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln vermieden wird. Im Falle von vermehrten Erkrankungen im Geflügelbestand oder Auftreten von erhöhten Tierverlusten ist unverzüglich der Amtstierarzt hinzuzuziehen. Sofern Bürgerinnen und Bürger ein vermehrtes Wildvogelsterben beobachten, werden auch sie gebeten das zuständige Veterinäramt zu benachrichtigen.
Die Allgemeinverfügung des Landkreis Havelland finden Sie als Download unter dieser Meldung. Weitere Informationen unter www.havelland.de