In dieser Woche wurden unter anderem zwei Haltverbotsbereiche sowie zwei kostenfreie Kurzzeitparkplätze mit Parkscheibenregelung in der Theodor-Fontane-Straße beschildert und damit eine bereits 2023 erlassene verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Havelland umgesetzt. In den vergangenen Tagen haben uns mehrere Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern erreicht, die den dadurch entstandenen Wegfall von Parkraum kritisieren.
Zu diesen Rückmeldungen nimmt das Ordnungsamt wie folgt Stellung:
Hintergrund der Anordnung
Die verkehrsrechtliche Anordnung wurde im Zuge des Neubaus des Gebäudes an der Theodor-Fontane-Straße Ecke Am Stadtpark beantragt und umfasst zwei Maßnahmen mit unterschiedlicher Zielsetzung:
Haltverbotsbereiche.
Die beiden Haltverbote dienen der Verkehrssicherheit und der öffentlichen Daseinsvorsorge: Aufgrund der Vielzahl von parkenden Fahrzeugen war ein gefahrloser Begegnungsverkehr nicht mehr durchgängig möglich. Zudem sichert das Haltverbot in den Zufahrten die Abfallentsorgung. Die Havelländische Abfallwirtschaft konnte bereits mehrfach die Behälter nicht zuverlässig anfahren, wenn Fahrzeuge im unmittelbaren Zufahrtsbereich standen.
Kurzzeitparkplätze.
Unabhängig davon war bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung vorgesehen, dass in dem Neubau eine Tagespflegeeinrichtung untergebracht wird. Um für deren Besucherinnen und Besucher sowie für den laufenden Betrieb ein möglichst barrierefreies Parken zu ermöglichen, wurden zusätzlich zwei kostenfreie Kurzzeitparkplätze mit Parkscheibenregelung eingerichtet. Diese Maßnahme steht in keinem Zusammenhang mit den Haltverbotsbereichen, sondern dient eigenständig der barrierefreien Erreichbarkeit der sozialen Einrichtung und verhindert unzulässiges Parken in der Straße Am Stadtpark.
Die entsprechende Beschilderung für beide Maßnahmen wurde nun nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme "Werdersche Straße" ergänzt.
Zeitlicher Verzug zwischen Anordnung und Umsetzung
Zwischen dem Erlass der Anordnung und der jetzigen Beschilderung liegt ein längerer Zeitraum, der durch die Straßenbaumaßnahme in der Werderschen Straße und die Nutzung der Theodor-Fontane-Straße als Umleitungsstrecke begründet war. Das Ordnungsamt ist sich bewusst, dass sich die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort – etwa der Fahrzeugbestand oder das Parkverhalten – seither verändert haben können und die Planungsgrundlage von 2022 nicht mehr in jedem Punkt der Situation im Jahr 2026 entspricht.
Aus diesem Grund steht die Stadtverwaltung bereits mit der Straßenverkehrsbehörde im Austausch über eine mögliche Einschränkung der Haltverbotsbereiche auf das tatsächlich erforderliche Maß. Diese Abstimmung ist inhaltlich bereits erfolgt; die verkehrsrechtliche Umsetzung der angepassten Regelung steht noch aus. Die Kurzzeitparkplätze an der Tagespflegeeinrichtung sind von dieser geplanten Anpassung nicht betroffen.
Weiteres Vorgehen:
Bis zur Umsetzung der angepassten Regelung bleiben die aktuell beschilderten Haltverbote aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Gewährleistung der Abfallentsorgung bestehen. Die Stadtverwaltung wird die geplante Einschränkung der Haltverbotszonen zügig mit der Straßenverkehrsbehörde final abstimmen und die Umsetzung zeitnah veranlassen. Die Kurzzeitparkplätze mit Parkscheibenregelung bleiben unverändert zur Sicherstellung der barrierefreien Erreichbarkeit der Tagespflegeeinrichtung erhalten.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern unter der nachfolgenden Rufnummer zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Im Auftrag
Mandy Fiedler
Stadt Ketzin/Havel
FB II / Ordnungsamt
Rathausstraße 7
14669 Ketzin/Havel
Tel.: +4933233720115
Bild zur Meldung: Stellungnahme des Ordnungsamtes: Zur Einrichtung der Haltverbotszonen in der Theodor-Fontane-Straße