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Stadt Ketzin/Havel

Rathausstraße 7 und 29

14669 Ketzin/Havel

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Di 8:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr

Do 8:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr

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Mo 8:00-12:00 Uhr


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Neu im Online-Rathaus: Hund steuerlich und ordnungsbehördlich an- um- und abmelden

Ketzin

Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie unverzüglich nach Anschaffung bzw. nach Zuzug verpflichtet, diesen in der örtlichen Kommune steuerlich und ordnungsbehördlich anzumelden.

 

Die ordnungsrechtliche Erfassung von Hunden soll ausschließlich der Gefahrenabwehr dienen, da die Verletzungen von Mensch oder Tier erheblich sein können.

 

Hier können Sie die An, Ab- und Ummeldung von Hunden per Formular in unserem Online-Rathaus direkt vornehmen.

 

Bild zur Meldung: Neu im Online-Rathaus: Hund steuerlich und ordnungsbehördlich an- um- und abmelden

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