Sprechzeiten
Di 8:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr
Do 8:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Bürgerbüro zusätzlich:
Mo 8:00-12:00 Uhr
Bürgerbüro,
Ukraine-Hilfe im Havelland
Waldbrandgefahrenstufen in Brandenburg
Neu im Online-Rathaus: Hund steuerlich und ordnungsbehördlich an- um- und abmelden
Ketzin
Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie unverzüglich nach Anschaffung bzw. nach Zuzug verpflichtet, diesen in der örtlichen Kommune steuerlich und ordnungsbehördlich anzumelden.
Die ordnungsrechtliche Erfassung von Hunden soll ausschließlich der Gefahrenabwehr dienen, da die Verletzungen von Mensch oder Tier erheblich sein können.
Hier können Sie die An, Ab- und Ummeldung von Hunden per Formular in unserem Online-Rathaus direkt vornehmen.
Bild zur Meldung: Neu im Online-Rathaus: Hund steuerlich und ordnungsbehördlich an- um- und abmelden
Weitere Informationen: