Allgemeines
Download Stellenausschreibung Azubi: hier
Die Stadt Ketzin/Havel schreibt zum 8. September 2025 einen Ausbildungsplatz für die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Kommunalverwaltung aus.
Im Rahmen der Ausbildung erlernen Sie die rechtssichere Anwendung aller prüfungs- und praxisrelevanten Gesetze und Verordnungen. Die Ausbildung dauert drei Jahre und findet in der Stadtverwaltung Ketzin/Havel statt. Der Berufsschulunterricht findet im Oberstufenzentrum Ostprignitz-Ruppin in Neuruppin oder alternativ in Potsdam statt. Ergänzt wird die Ausbildung durch dienstbegleitenden Unterricht an der Brandenburgischen Kommunalakademie, der fachpraktische Fertigkeiten und Kenntnisse vertiefen soll.
Anforderungen
mittlerer Bildungsabschluss (Realschule/ Oberschule) oder Hochschulreife insbesondere mit guten schulischen Leistungen in Deutsch und Mathematik
Eignung für den Dienst in der allgemeinen nichttechnischen Verwaltung
gute Ausdrucksfähigkeit, freundliches Auftreten
Flexibilität zur Wahrnehmung unterschiedlichster Aufgaben
Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit, Belastbarkeit
Kommunikations- und Organisationsgeschick
hohe Dienstleistungsbereitschaft und Eigeninitiative
Leistungen
Wir bieten:
eine tarifliche Bezahlung nach TVAöD
30 Tage Urlaub
eine wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden
eine Jahressonderzahlung gemäß TVAöD
einen Zuschuss für vermögenswirksame Leistungen
ein betriebliches Gesundheitsmanagement
bei erfolgreich bestandener Abschlussprüfung eine Abschlussprämie (400,00 €)
Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes:
Vergütung während der Ausbildung:
1. Ausbildungsjahr: 1.218,26 €
2. Ausbildungsjahr: 1.268,20 €
3. Ausbildungsjahr: 1.314,02 €
Unterlagen
Einzureichen sind folgende Unterlagen:
Anschreiben
tabellarischer Lebenslauf
Kopien der letzten zwei Schulzeugnisse
Nachweis des Schulabschlusses
ggf. Arbeits- und/oder Praktikumsbeurteilungen
ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung
ggf. ärztliche Bescheinigung zur erfolgten Erstuntersuchung gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Wenn Sie sich mit Ihrer Kompetenz und Ihrem Engagement in unserer Stadt einbringen wollen, dann senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 31. Dezember 2024 vorzugsweise per E-Mail (in einem PDF-Dokument) an:
Stadt Ketzin/Havel
Die Bürgermeisterin
Kennwort „Ausbildung VfA“
Rathausstraße 7
14669 Ketzin/Havel
gez. Katrin Mußhoff
Bürgermeisterin
Hinweise:
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens verarbeitet und gespeichert. Dies erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1b, Art. 88 DSGVO i. V. m. § 26 BbgDSG.
Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter, adressierter Rückumschlag beigefügt ist. Alle anderen Bewerbungsunterlagen werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Reisekosten und sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung nicht erstattet werden. Verspätete Bewerbungen können im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden. Sollte es zu einer Einstellung kommen, werden die erhobenen Daten, vor allem die Bewerbungsunterlagen in die Personalakte übernommen. Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses werden diejenigen personenbezogenen Daten weiterhin gespeichert, zu deren Aufbewahrung die Stadt Ketzin/Havel gesetzlich verpflichtet ist. Die Stadt Ketzin/Havel fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Diese Stelle ist für jedes Geschlecht geeignet. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Für schwerbehinderte Menschen gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistungen die Bestimmungen des SGB IX.
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