Allgemeines
Zur Verstärkung des Sachgebiets Finanzen sucht die Stadt Ketzin/Havel zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet und für 37 h/Woche eine:n Mitarbeitende:n (m/w/d) für die Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung, Steuern und Bezügerechnung.
Ihre Aufgaben:
Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung:
Eingangsrechnungsbearbeitung im digitalen Workflow, insbesondere formale und rechnerische Prüfung
Vorkontierung, Entscheidung über Buchungsstellen und Verfügbarkeitsprüfung
Buchen der Geschäftsvorfälle einschließlich Forderungen und Verbindlichkeiten
Zuordnung der Inventarisierung des Anlagevermögens sowie Unterstützung bei der Inventur
Jahresabschlussvorbereitende Arbeiten
Sachgebiet Steuern:
Wahrung städtischer Interessen beim Festlegungs-, Zerlegungs- und Bewertungsverfahren durch das Finanzamt
Erfassung und Prüfung der Besteuerungsgrundlagen
Veranlagungen und Erhebungen in den Steuerarten Grundsteuer A und B, Gewerbe- und Zweitwohnsitzsteuern, der Umlage Wasser- und Bodenbeiträge sowie der Straßenreinigungsgebühren
Bearbeitung der Vorgänge nach Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung und Erlass
Bezügerechnung:
Datenvorbereitung, inhaltliche Bearbeitung und Zuarbeit für die externe Bezügerechnung
Berechnung und Zahlbarmachung der Vergütungen, Löhne und Gehälter
Abrechnungen für Finanzamt, Krankenkasse, Rentenversicherung, Zusatzversorgungskasse, sonstige Kassen/ Einrichtungen
Anforderungen
Ihr Profil:
abgeschlossene kaufmännische Ausbildung (z.B. als Steuerfachangestellte/r oder Lohn- und Gehaltsbuchhalter/in) oder eine vergleichbare Qualifikation mit der Zusatzqualifikation als Fachassistent/in für Lohn und Gehalt
Kenntnisse der einschlägigen Normen des Haushalts-, Kassen- und Steuerrechts
Kenntnisse in H&H pro Doppik und LOGA wünschenswert
gute EDV-Kenntnisse in MS Office (Word, Excel, Outlook, Power-Point)
gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
absolute Zuverlässigkeit, Sorgfalt und Genauigkeit
dienstleistungsorientierte und selbständige Arbeitsweise
Kommunikations- und Kooperationsstärke sowie eine ausgeprägte Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Flexibilität
Fortbildungsbereitschaft
Leistungen
Wir bieten Ihnen:
Vergütung nach TVÖD-VKA, Entgeltgruppe 8
Unbefristetes Arbeitsverhältnis und langfristige Perspektiven
Attraktive Arbeitsbedingungen in einem wertschätzenden Team
Flexible Arbeitszeiten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Regelmäßige Weiterbildungen
Möglichkeit zur mobilen Arbeit bis zu 50 % nach Ablauf der Probezeit
Unterlagen
Jetzt bewerben!
Wenn Sie sich angesprochen fühlen, senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 16.10.2026 an:
Stadt Ketzin/Havel
Die Bürgermeisterin
Kennwort „SG GBH / Steuern“
Rathausstraße 7
14669 Ketzin/Havel
gez. Katrin Mußhoff
Bürgermeisterin
Hinweise:
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens verarbeitet und gespeichert. Dies erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1b, Art. 88 DSGVO i. V. m. § 26 BbgDSG. Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter, adressierter Rückumschlag beigefügt ist. Alle anderen Bewerbungsunterlagen werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Reisekosten und sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung nicht erstattet werden. Verspätete Bewerbungen können im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden. Sollte es zu einer Einstellung kommen, werden die erhobenen Daten, vor allem die Bewerbungsunterlagen in die Personalakte übernommen. Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses werden diejenigen personenbezogenen Daten weiterhin gespeichert, zu deren Aufbewahrung die Stadt Ketzin/Havel gesetzlich verpflichtet ist. Die Stadt Ketzin/Havel fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Diese Stelle ist für jedes Geschlecht geeignet. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Für schwerbehinderte Menschen gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistungen die Bestimmungen des SGB IX.
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