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Öffentliche Bekanntmachung Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und Einschränkung der Nutzung des Grundwassers

Ketzin, den 12. 11. 2021

Der Landrat des Landkreises Havelland als untere Wasserbehörde erlässt auf Grundlage des § 100
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) folgende
ALLGEMEINVERFÜGUNG


1.

 

Die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern durch das Pumpen oder Ableiten wird
gemäß §§ 44 und 45 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) für alle Oberflächengewässer
des Landkreises Havelland verboten. Dies gilt nicht für erlaubte Wasserentnahmen mittels
Saugwagen zur Bewässerung von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichem Grund.

 

2.

 

Die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen, sowie Sportanlagen aus Brunnen, Zisternen und
dem öffentlichen Trinkwassernetz wird bis zum 31. August 2023 in der Zeit von 10:00 bis 19:00
Uhr und im Monat September 2023 von 10:00 bis 18:00 Uhr verboten. Die Bewässerung von
Kleinstflächen mittels Gießkanne ist von diesem Verbot ausgenommen.

 

3.

 

Die Bewässerung landwirtschaftlich, gärtnerisch oder baumschulisch genutzter Flächen aus dem
Grundwasser bleibt in den unter Ziffer 2 benannten Zeiten nur dann zulässig, wenn eine
ausschließlich in den verbotsfreien Zeiten durchgeführte Beregnung nicht ausreichend ist und in
der Folge Schäden entstehen würden. Auf Verlangen der Wasserbehörde sind entsprechende
Nachweise vorzulegen.

 

4.

 

Die unter Ziffern 1 bis 3 genannten Verbote gelten auch für Entnahmen mit wasserrechtlicher
Erlaubnis.

 

5.

 

Die Allgemeinverfügung tritt mit sofortiger Wirkung nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in
Kraft und gilt bis zum 30. September 2023. Unbeschadet von den Regelungen dieser
Allgemeinverfügung wird jedermann gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 WHG aufgefordert, mit dem Wasser
sparsam und verantwortungsvoll umzugehen.
Amtsblatt für den Landkreis Havelland | 117

 

6.

 

Sofern eine Wasserentnahme zur Vermeidung erheblicher Schäden im Einzelfall unbedingt
erforderlich ist, kann ein Ausnahmeantrag schriftlich bei der unteren Wasserbehörde, Platz der
Freiheit 1, 14712 Rathenow oder per Fax unter 03321 403-5460 gestellt werden.

 

7.

 

Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 bis 4 dieser Verfügung wird angeordnet.

 

 

Für weitere Informationen lesen Sie bitte das Amtsblatt des Landkreises Havelland.

 

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