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Mitteilung aus dem Einwohnermeldeamt: Übermittlungssperre an Adressbuchverlage entfällt

Ketzin

Ab dem 10. Juli 2026 gilt eine neue gesetzliche Regelung.

 

Bisher konnten Bürgerinnen und Bürger widersprechen, dass ihre Daten aus dem Melderegister an Adressbuchverlage weitergegeben werden. Dieses Widerspruchsrecht entfällt ab dem 10. Juli 2026.

 

Das bedeutet:

Bereits eingerichtete Sperren für die Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage werden automatisch aufgehoben.
Ein neuer Widerspruch gegen diese Datenweitergabe ist künftig nicht mehr möglich.

 

Wichtig: Diese Änderung betrifft nur die Datenübermittlung an Adressbuchverlage.

 

Alle anderen Übermittlungssperren – zum Beispiel gegen die Weitergabe von Daten an Religionsgesellschaften, Parteien oder im Zusammenhang mit Alters- und Ehejubiläen – bleiben bestehen und sind von der gesetzlichen Änderung nicht betroffen.

Hinweis: Diese Änderung beruht auf einer Anpassung des Bundesmeldegesetzes, die zum 10. Juli 2026 in Kraft getreten ist.

 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Bürgerbüro der Stadt Ketzin/Havel.

 

Bild zur Meldung: Mitteilung aus dem Einwohnermeldeamt: Übermittlungssperre an Adressbuchverlage entfällt

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