Urkundenstelle

Gem. § 5 Personenstandsgesetz sind Personenstandsregister nur noch für einen bestimmten Zeitraum in den Standesämtern fortzuführen:

 

  • Geburtenregister 110 Jahre
  • Eheregister 80 Jahre
  • Sterberegister 30 Jahre

 

Nach Ablauf der Fristen ist das Kreisarchiv des Landkreises Havelland (Berliner Allee 6, 14641 Friesack) zuständig.

 

Was kostet mich eine Urkunde?

Die Ausstellung der ersten Urkunde kostet

  • 10,00 €
  • jede weitere im gleichen Arbeitsgang gefertigte Urkunde die Hälfte, also 5,00 €

 

Welche Art von Urkunde benötige ich?

Es gibt unterschiedliche Arten von Urkunden. Beglaubigte Abschriften, internationale Urkunden und in verschiedenen Formaten:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister/ Eheregister/ Sterberegister (Kopie aus dem Register)
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister/ Eheregister/ Sterberegister (elektronisch)
  • Geburtsurkunde/ Eheurkunde/ Sterbeurkunde DIN A4
  • Geburtsurkunde/ Eheurkunde/ Sterbeurkunde DIN A5
  • Mehrsprachige Geburtsurkunde/ Eheurkunde/ Sterbeurkunde

 

Nutzen Sie bitte folgende Formulare zur Anforderung einer Urkunde: