Kontakt
Stadt Ketzin/Havel
Rathausstraße 7 und 29
14669 Ketzin/Havel
Tel. 033233-720112
E-Mail:
Sprechzeiten
(derzeit nur nach telefonischer Terminvereinbarung)
Di 8:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr
Do 8:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Bürgerbüro zusätzlich:
Mo 8:00-12:00 Uhr
Tel. 033233-720122 oder 720212 oder 720119 (nicht für Terminbuchung Coronatest)
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Bürgerbüro der Stadt Ketzin/Havel
Rathausstraße 29
14669 Ketzin/Havel
Tel.: 033233/720 212
E-Mail:
Das Bürgerbüro befindet sich im Erdgeschoss
(Zugang für Behinderte mit Lift über den Hof).
Öffnungszeiten
Derzeit können Ihre Bürgeranliegen nur nach Terminvergabe bearbeitet werden.
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | geschlossen |
--- Zahlung im Bürgerbüro mit EC- Karte möglich ---
Alle Leistungen sind durch Vorkasse zu begleichen.
Ansprechpartner
Frau Kuschereitz
Bürgerbüro, Beschaffung, Vermietung Bürgersaal
Telefon: (033233) 720122
E-Mail:
Frau Handke
Bürgerbüro, Meldestelle
Telefon: (033233) 720212
E-Mail:
Frau Althaus
Bürgerbüro, Meldestelle
Telefon: (033233) 720119
E-Mail:
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Betroffenenauskunft Pass- und Meldewesen
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Betroffenenauskunft GESO
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Betroffenenauskunft Gebührenkasse
Checkliste für alle Beantragungen
1. Was können Sie beantragen?
- Bundespersonalausweise
- Vorläufige Personalausweise
- Reisepässe
- Kinderreisepässe
- Beantragung von Führungszeugnissen und Auszügen aus dem Gewerbezentralregister
-
Auskunftssperren / Übermittlungssperren für persönliche Daten im Melderegister
-
Briefwahlunterlagen
-
Befreiung vom Eigenanteil an den Schulbüchern
2. Was können Sie erledigen?
-
Beglaubigungen (außer Personenstandsurkunden)
3. Was können Sie erhalten?
-
Auskünfte aus dem Melderegister
-
Meldebescheinigungen
-
Steuer-ID
4. Welche Anträge können Sie erhalten?
- Gewerbeanmeldung
- Gewerbeummeldung
- Gewerbeabmeldung
- Anzeige eines Gaststättengewerbes
- Antrag auf Vergabe einer Hausnummer
- Antrag auf einen Kita-/Hort-Platz
- Formular Hundesteueranmeldung
- Wohnungsgeberbestätigung
- SEPA-Einzugsermächtigung
- Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis (ab 2019)
- Antrag auf das Verbrennen im Freien
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
- Vollmacht Abholung Reisepass
- Vollmacht Abholung Personalausweis
- Antrag Melderegisterauskunft
- Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
- Anzeige einer Fundsache
- Formulare für die Einkommenssteuererklärungen
- Elterngeld
- Wohngeld (Lastenzuschuss, Mietzuschuss)
- GEZ-Befreiung
- Schwerbehindertenausweise bzw. Änderungsanträge
5. Sonstige Serviceleistungen
-
Auskünfte über Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten von Ämtern der Stadtverwaltung Ketzin/Havel
-
Ausgabe und Aushang von Informationsmaterialien
-
Ausgabe von gelben / blauen Müllsäcken
-
Ausgabe von Busfahrplänen sowie den Fahrplan der Personenschifffahrt Wilfried Herzog
Auskünfte zu Öffnungszeiten anderer Behörden und Instituten
6. Gebührenübersicht
--- Zahlung im Bürgerbüro mit EC- Karte möglich ---
Alle Leistungen sind durch Vorkasse zu begleichen.
Weitere Erläuterungen:
Bundespersonalausweis und Reisepass
Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt:
- Gültiges Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist der Antrag eines Erziehungsberechtigten und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich
- aktuelles Lichtbild
- Zusätzlich kann die Vorlage Ihrer Geburtsurkunde/ Abstammungsurkunde erforderlich werden, z.B. dann
- wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben oder
- wenn Daten Ihres Personalausweises von Eintragungen im Melderegister abweichen
Dauer der Beantragung: 2 – 3 Wochen
Informationen, welches Dokument für die Reise benötigt wird, können Sie auf der Seite des Auswärtiges Amtes einsehen.
Informationen zum Personalausweis finden Sie auf den Seiten Bundesministerium für Inneres.
Der Kinderreisepass hat eine Gültigkeit von 1 Jahr – gilt aber höchsten bis zum 12. Lebensjahr.
Läuft er vor dem 12. Lebensjahr ab, kann er in seiner Gültigkeit verlängert werden und erhält ein neues biometrisches Passbild.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Beantragung erfüllt werden:
- Das Kind muss bei der Beantragung mit anwesend sein
- Der Antrag muss vom gesetzlichen Vormund persönlich gestellt werden
- Bei einem gemeinsamen Sorgerecht muss eine schriftliche Einverständniserklärung und ein Ausweisdokument des anderen gesetzlichen Vertreters vorgelegt werden.
- hat ein Vater oder eine Mutter das alleinige Sorgerecht, muss dies nachgewiesen werden (Negativbescheid)
- Die Geburtsurkunde des Kindes muss vorgelegt werden.
- Kleinkinder bis 1,40 m müssen bitte ein biometrisches Passbild mitbringen. Ein Foto im Bürgerbüro ist erst ab 1,40 m möglich.
Anmeldung/ Ummeldung des Wohnsitzes
Diese Unterlagen werden benötigt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
Die Anmeldung ist von der/dem Meldepflichtigen oder deren Vertretung (Vollmacht) innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung vorzunehmen. Formulare müssen nicht ausgefüllt werden.
Eine Abmeldung bei der Meldebehörde ist nur noch bei einem Wegzug ins Ausland notwendig.
Biometrische Pass- und Ausweisbilder
Für Kleinkinder (bis 1,40 m) im Bürgerbüro der Stadt Ketzin/Havel nicht möglich