Kontakt
Stadt Ketzin/Havel
Rathausstraße 7 und 29
14669 Ketzin/Havel
Tel. 033233-720720
E-Mail:
Sprechzeiten
Di 8:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr
Do 8:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Bürgerbüro zusätzlich:
Mo 8:00-12:00 Uhr
Bürgerbüro,
Informationen zum Coronavirus
Ukraine-Hilfe im Havelland
Waldbrandgefahrenstufen in Brandenburg
Bürgerbüro der Stadt Ketzin/Havel
Rathausstraße 29
14669 Ketzin/Havel
Tel.: 033233/720 720
E-Mail:
Das Bürgerbüro befindet sich im Erdgeschoss
(Zugang für Behinderte mit Lift über den Hof).
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | geschlossen |
--- Zahlung im Bürgerbüro mit EC- Karte möglich ---
Alle Leistungen sind durch Vorkasse zu begleichen.
Ansprechpartner
Frau Kuschereitz
Bürgerbüro, Beschaffung, Vermietung Bürgersaal
E-Mail:
Frau Handke
Bürgerbüro, Meldestelle
E-Mail:
Frau Althaus
Bürgerbüro, Meldestelle
E-Mail:
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Betroffenenauskunft Pass- und Meldewesen
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Betroffenenauskunft GESO
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Betroffenenauskunft Gebührenkasse
Checkliste für alle Beantragungen
1. Was können Sie beantragen?
Vorläufige Personalausweise
Beantragung von Führungszeugnissen und Auszügen aus dem Gewerbezentralregister
Auskunftssperren / Übermittlungssperren für persönliche Daten im Melderegister
Briefwahlunterlagen
2. Was können Sie erledigen?
Beglaubigungen (außer Personenstandsurkunden)
3. Was können Sie erhalten?
Auskünfte aus dem Melderegister
Meldebescheinigungen
Steuer-ID
4. Welche Anträge können Sie erhalten?
Elterngeld
Wohngeld (Lastenzuschuss, Mietzuschuss)
Schwerbehindertenausweise bzw. Änderungsanträge
5. Sonstige Serviceleistungen
Auskünfte über Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten von Ämtern der Stadtverwaltung Ketzin/Havel
Ausgabe und Aushang von Informationsmaterialien
Ausgabe von blauen Müllsäcken
Ausgabe von Busfahrplänen
Auskünfte zu Öffnungszeiten anderer Behörden und Instituten
6. Gebührenübersicht
--- Zahlung im Bürgerbüro mit EC- Karte möglich ---
Alle Leistungen sind durch Vorkasse zu begleichen.
Bundespersonalausweis und Reisepass
Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt:
Gültiges Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass)
Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist der Antrag eines Erziehungsberechtigten und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich Zustimmungserklärung Eltern
aktuelles Lichtbild
Zusätzlich kann die Vorlage Ihrer Geburtsurkunde/ Abstammungsurkunde erforderlich werden, z.B. dann
wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben oder
wenn Daten Ihres Personalausweises von Eintragungen im Melderegister abweichen
Dauer der Beantragung: 2 – 3 Wochen
Informationen, welches Dokument für die Reise benötigt wird, können Sie auf der Seite des Auswärtiges Amtes einsehen.
Informationen zum Personalausweis finden Sie auf den Seiten Bundesministerium für Inneres.
Der Kinderreisepass hat eine Gültigkeit von 1 Jahr – gilt aber höchsten bis zum 12. Lebensjahr.
Läuft er vor dem 12. Lebensjahr ab, kann er in seiner Gültigkeit verlängert werden und erhält ein neues biometrisches Passbild.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Beantragung erfüllt werden:
Das Kind muss bei der Beantragung mit anwesend sein
Der Antrag muss vom gesetzlichen Vormund persönlich gestellt werden
Bei einem gemeinsamen Sorgerecht muss eine schriftliche Einverständniserklärung und ein Ausweisdokument des anderen gesetzlichen Vertreters vorgelegt werden. Zustimmungserklärung Eltern
hat ein Vater oder eine Mutter das alleinige Sorgerecht, muss dies nachgewiesen werden (Negativbescheid)
Die Geburtsurkunde des Kindes muss vorgelegt werden.
Kleinkinder bis 1,40 m müssen bitte ein biometrisches Passbild mitbringen. Ein Foto im Bürgerbüro ist erst ab 1,40 m möglich.
Anmeldung/ Ummeldung des Wohnsitzes
Diese Unterlagen werden benötigt:
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Wohnungsgeberbestätigung
Die Anmeldung ist von der/dem Meldepflichtigen oder deren Vertretung (Vollmacht) innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung vorzunehmen. Formulare müssen nicht ausgefüllt werden.
Eine Abmeldung bei der Meldebehörde ist nur noch bei einem Wegzug ins Ausland notwendig.
Zustimmungserklärung Umzug Kind
Biometrische Pass- und Ausweisbilder
Für Kleinkinder (bis 1,40 m) im Bürgerbüro der Stadt Ketzin/Havel nicht möglich