Bürgerbüro der Stadt Ketzin/Havel

Rathausstraße 29

14669 Ketzin/Havel

Tel.: 033233/720 720

E-Mail:  

Das Bürgerbüro befindet sich im Erdgeschoss 

(Zugang für Behinderte mit Lift über den Hof). 


Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitaggeschlossen

--- Zahlung im Bürgerbüro mit EC- Karte möglich ---

Alle Leistungen sind durch Vorkasse zu begleichen.


Ansprechpartner

 

E-Mail:

 

Frau Kuschereitz

Bürgerbüro, Beschaffung

 

Frau Handke

Bürgerbüro, Meldestelle

 

Herr Off

Bürgerbüro, Meldestelle

 

Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Betroffenenauskunft Pass- und Meldewesen

Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Betroffenenauskunft GESO

Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Betroffenenauskunft Gebührenkasse

 

Checkliste für alle Beantragungen


Hinweis:
Für Führerscheine und Kfz-Zulassungen ist nicht die Stadt Ketzin/Havel zuständig. Bitte wenden Sie sich hierfür an die zuständige Stelle des Landkreises Havelland in Nauen.


1. Was können Sie beantragen?

2. Was können Sie erledigen?

3. Was können Sie erhalten?

  • Auskünfte aus dem Melderegister

  • Meldebescheinigungen

  • Steuer-ID

4. Welche Anträge können Sie erhalten?

5. Sonstige Serviceleistungen

  • Auskünfte über Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten von Ämtern der Stadtverwaltung Ketzin/Havel

  • Biometrische,-digitale-Pass--und-Ausweisbilder

  • Ausgabe und Aushang von Informationsmaterialien

  • Ausgabe von blauen Müllsäcken

  • Ausgabe von Busfahrplänen

    Auskünfte zu Öffnungszeiten anderer Behörden und Instituten

6. Gebührenübersicht

Gebührenübersicht Bürgerbüro

--- Zahlung im Bürgerbüro mit EC- Karte möglich ---

Alle Leistungen sind durch Vorkasse zu begleichen.

 

Bundespersonalausweis und Reisepass  

Achtung: Dauer der Beantragung bei Reisepässen ca. 4-6 Wochen und Personalausweise 2-3 Wochen!

 

Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt:

  • Gültiges Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass)

  • Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist der Antrag eines Erziehungsberechtigten und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich Zustimmungserklärung Eltern

  • Aktuelles, digitales Lichtbild. Ab dem 01.05.2025 ist die Lichtbildaufnahme nur noch vor Ort im Bürgerbüro möglich. Papierbasierte bzw. ausgedruckte Passbilder können dann nicht mehr verwendet werden.

  • Zusätzlich kann die Vorlage Ihrer Geburtsurkunde/ Abstammungsurkunde erforderlich werden, z.B. dann

    • wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben oder

    • wenn Daten Ihres Personalausweises von Eintragungen im Melderegister abweichen

Dauer der Beantragung: 2 – 3 Wochen

Informationen, welches Dokument für die Reise benötigt wird, können Sie auf der Seite des Auswärtiges Amtes einsehen.

Informationen zum Personalausweis finden Sie auf den Seiten Bundesministerium für Inneres

 

Zusätzliche Hinweise für die Beantragung von Dokumenten für Kinder: 

 

Folgende Voraussetzungen müssen für die Beantragung erfüllt werden:

  • Das Kind muss bei der Beantragung mit anwesend sein

  • Der Antrag muss vom gesetzlichen Vormund persönlich gestellt werden

  • Bei einem gemeinsamen Sorgerecht muss eine schriftliche Einverständniserklärung und ein Ausweisdokument des anderen gesetzlichen Vertreters vorgelegt werden. Zustimmungserklärung Eltern

  • hat ein Vater oder eine Mutter das alleinige Sorgerecht, muss dies nachgewiesen werden (Negativbescheid)

  • Die Geburtsurkunde des Kindes muss vorgelegt werden.

     

Anmeldung/ Ummeldung des Wohnsitzes  

Diese Unterlagen werden benötigt:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Wohnungsgeberbestätigung

Die Anmeldung ist von der/dem Meldepflichtigen oder deren Vertretung (Vollmacht) innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung vorzunehmen. Formulare müssen nicht ausgefüllt werden.

Eine Abmeldung bei der Meldebehörde ist nur noch bei einem Wegzug ins Ausland notwendig.

Formular zur Anmeldung

Formular zur Abmeldung

Zustimmungserklärung Umzug Kind

 

Biometrische, digitale Pass- und Ausweisbilder

Ab dem 01.05.2025 ist die Lichtbildaufnahme nur noch vor Ort im Bürgerbüro möglich. Papierbasierte bzw. ausgedruckte Passbilder können dann nicht mehr verwendet werden. Passbilder werden für jedes Alter vor Ort angefertigt, auch für Babys.