Bürgerbüro der Stadt Ketzin/Havel
Rathausstraße 29
14669 Ketzin/Havel
Tel.: 033233/720 720
E-Mail:
Das Bürgerbüro befindet sich im Erdgeschoss
(Zugang für Behinderte mit Lift über den Hof).
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag | geschlossen |
--- Zahlung im Bürgerbüro mit EC- Karte möglich ---
Alle Leistungen sind durch Vorkasse zu begleichen.
Ansprechpartner
E-Mail:
Frau Kuschereitz
Bürgerbüro, Beschaffung
Frau Handke
Bürgerbüro, Meldestelle
Herr Off
Bürgerbüro, Meldestelle
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Betroffenenauskunft Pass- und Meldewesen
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Betroffenenauskunft GESO
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Betroffenenauskunft Gebührenkasse
Checkliste für alle Beantragungen
Hinweis:
Für Führerscheine und Kfz-Zulassungen ist nicht die Stadt Ketzin/Havel zuständig. Bitte wenden Sie sich hierfür an die zuständige Stelle des Landkreises Havelland in Nauen.
1. Was können Sie beantragen?
Vorläufige Personalausweise
Beantragung von Führungszeugnissen und Auszügen aus dem Gewerbezentralregister
Auskunftssperren / Übermittlungssperren für persönliche Daten im Melderegister
Briefwahlunterlagen
2. Was können Sie erledigen?
Beglaubigungen (außer Personenstandsurkunden)
3. Was können Sie erhalten?
Auskünfte aus dem Melderegister
Meldebescheinigungen
Steuer-ID
4. Welche Anträge können Sie erhalten?
Elterngeld
Wohngeld (Lastenzuschuss, Mietzuschuss)
Schwerbehindertenausweise bzw. Änderungsanträge
5. Sonstige Serviceleistungen
Auskünfte über Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten von Ämtern der Stadtverwaltung Ketzin/Havel
Ausgabe und Aushang von Informationsmaterialien
Ausgabe von blauen Müllsäcken
Ausgabe von Busfahrplänen
Auskünfte zu Öffnungszeiten anderer Behörden und Instituten
6. Gebührenübersicht
--- Zahlung im Bürgerbüro mit EC- Karte möglich ---
Alle Leistungen sind durch Vorkasse zu begleichen.
Bundespersonalausweis und Reisepass
Achtung: Dauer der Beantragung bei Reisepässen ca. 4-6 Wochen und Personalausweise 2-3 Wochen!
Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt:
Gültiges Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass)
Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist der Antrag eines Erziehungsberechtigten und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich Zustimmungserklärung Eltern
Aktuelles, digitales Lichtbild. Ab dem 01.05.2025 ist die Lichtbildaufnahme nur noch vor Ort im Bürgerbüro möglich. Papierbasierte bzw. ausgedruckte Passbilder können dann nicht mehr verwendet werden.
Zusätzlich kann die Vorlage Ihrer Geburtsurkunde/ Abstammungsurkunde erforderlich werden, z.B. dann
wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben oder
wenn Daten Ihres Personalausweises von Eintragungen im Melderegister abweichen
Dauer der Beantragung: 2 – 3 Wochen
Informationen, welches Dokument für die Reise benötigt wird, können Sie auf der Seite des Auswärtiges Amtes einsehen.
Informationen zum Personalausweis finden Sie auf den Seiten Bundesministerium für Inneres.
Zusätzliche Hinweise für die Beantragung von Dokumenten für Kinder:
Folgende Voraussetzungen müssen für die Beantragung erfüllt werden:
Das Kind muss bei der Beantragung mit anwesend sein
Der Antrag muss vom gesetzlichen Vormund persönlich gestellt werden
Bei einem gemeinsamen Sorgerecht muss eine schriftliche Einverständniserklärung und ein Ausweisdokument des anderen gesetzlichen Vertreters vorgelegt werden. Zustimmungserklärung Eltern
hat ein Vater oder eine Mutter das alleinige Sorgerecht, muss dies nachgewiesen werden (Negativbescheid)
Die Geburtsurkunde des Kindes muss vorgelegt werden.
Anmeldung/ Ummeldung des Wohnsitzes
Diese Unterlagen werden benötigt:
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Wohnungsgeberbestätigung
Die Anmeldung ist von der/dem Meldepflichtigen oder deren Vertretung (Vollmacht) innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung vorzunehmen. Formulare müssen nicht ausgefüllt werden.
Eine Abmeldung bei der Meldebehörde ist nur noch bei einem Wegzug ins Ausland notwendig.
Zustimmungserklärung Umzug Kind
Biometrische, digitale Pass- und Ausweisbilder
Ab dem 01.05.2025 ist die Lichtbildaufnahme nur noch vor Ort im Bürgerbüro möglich. Papierbasierte bzw. ausgedruckte Passbilder können dann nicht mehr verwendet werden. Passbilder werden für jedes Alter vor Ort angefertigt, auch für Babys.