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Kontakt

Stadt Ketzin/Havel

Rathausstraße 7 und 29

14669 Ketzin/Havel

 

Tel. 033233-720720

E-Mail:

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Di 8:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr

Do 8:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr

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Bieterverfahren zum Betreiben des Strandbades incl. der südlich angrenzenden Fläche ab 2020

Ketzin

Stadt Ketzin/Havel

Wappen

Der Bürgermeister

Rathausstraße 7, 14669 Ketzin/Havel
SG Liegenschaften

 

Bieterverfahren zum Betreiben des Strandbades

incl. der südlich angrenzenden Fläche ab 2020

 

Karte

 

 

Eigentümer / Nutzungsberechtigter

Stadt Ketzin/Havel, Rathausstraße 7, 14669 Ketzin/Havel

 

 

Objektdetails

 

Die Stadt Ketzin/Havel beabsichtigt, das Strandbad am F.-L.-Jahn-Weg incl. des südlich angrenzenden Geländes zu verpachten.

 

Beschreibung des Pachtgegenstandes:

  • Größe 24.724 m²
  • 6 Holzbungalows
  • 1 Badesteg mit Sprungbrett und 1 Anlegesteg für Paddler im Bereich Strandbad
  • 1 Steg mit ca. 10 Liegeplätzen, Stromversorgung und Schmutzwasserentsorgung incl. Pumpe im südlichen Bereich
  • Parkplätze, geeignet für Winterlager Boote
  • 3 Sanitärcontainer
  • 3 Sitzgruppen aus Holz, 3 Waldsofas
  • 1 Spielgerät, 1 Tischtennisplatte, 2 Federwipper
  • 1 Badeinsel mit Wasserrutsche
  • 4 Ruderboote inkl. Ruderpaare, 3 Kajaks, 3 Kanadier, 4 SUPs, 1 Außenbordmotor und 18 Schwimmwesten
  • 1 Sauna
  • 1 Defibrillator
  • 2 Volleyballfelder

 

Die Verpachtung wird an folgende Festlegungen geknüpft:

  • Der Pachtvertrag beginnt am 01.05.2020. Das Gelände kann am 22.04.2020 übernommen werden.
  • Der Nutzungsvertrag wird bis zum 30.09.2021 abgeschlossen. Die Möglichkeit der Verlängerung besteht.
  • Mindestpachtzins pro Jahr: 19.062,60 € für Grundstück, Gebäude und Ausstattung, monatlich zahlbar.
  • Kaution i. H. v. 5.000 € ist zu hinterlegen
  • Bankauskunft zur Bonität ist vorzulegen
  • Haftpflichtversicherung ist abzuschließen
  • an das Wasser- und Schifffahrtsamt jährlich zu zahlendes Nutzungsentgelt für die Steganlagen: 7.030 €
  • Der Pächter hat alle laufenden Kosten des Betriebes zu übernehmen (z. B. Personalaufwendungen, Strom, Trinkwasserver- und Schmutzwasserentsorgung, Abfallentsorgung, Baum- und Grünflächenpflege, Unterhaltung Geräte und Ausstattungen, Reinigungskosten, Versicherung).
  • Das Strandbad ist während der Badesaison vom 01.05. bis zum 15.09. überwiegend täglich zu öffnen unter Berücksichtigung von Schlechtwettertagen.
  • Für eine ordnungsgemäße, sichere Betreibung ist zur Wasseraufsicht qualifiziertes Personal vorzuhalten.
  • Der Biwakplatz, die Ausleihe der Wassersportgeräte, die Sauna und der Imbiss sind weiterhin zu betreiben.
  • Der Verleih von Jetskis oder ähnlichen motorisierten Wasserfahrzeugen ist generell nicht erlaubt.
  • Die Stadt richtet auf dem Strandbadgelände jährlich 3 Veranstaltungen aus (Fischerman am 28.06.2020, 30.08.2020 Spiel- und Sportfest, Havelbadetag), die der Pächter entgeltfrei gewährt.
  • Das Grundstück darf nur mit Zustimmung der Stadt Ketzin/Havel unterverpachtet werden.

 

Hinweis:

Werden diese Festlegungen trotz 1maliger Abmahnung nicht eingehalten, wird die Stadt den Pachtvertrag kündigen.

Es ist ein Konzept für den Betrieb des Geländes einzureichen, das wesentlich ist für die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über den Pachtvertrag.

 

Das Konzept soll Aussagen zu folgenden Punkten enthalten:

  • Eintrittsgelder Kinder / Erwachsene, Rabattierungen (Gruppentarife, 10er Karten)
  • Öffnungszeiten
  • Schul- und Kitaschwimmen
  • Schwimmkurse
  • Seniorenschwimmen 10-11 Uhr mit reduziertem Eintrittspreis
  • Volleyballtraining mit reduziertem Eintrittspreis
  • Pflege- und Reinigungszustand
  • Entgelte für das Parken

 

Hinweis:

Die Stadt Ketzin/Havel hat für die Schlagerparty am 11.07.2020 und für die HavelBeach Party am 01.08.2020 eine Ausnahme von den Verboten der §§ 10 und 11 Landesimmissionsschutzgesetz Brandenburg beschlossen. Ein privatrechtlicher Vertrag mit dem Veranstalter wurde noch nicht abgeschlossen.

 

 

Lagebeschreibung

Ketzin/Havel ist eine Kleinstadt mit ca. 6.500 Einwohnern im südwestlichen Bereich des Landkreises Havelland. Die Stadt liegt an der Havel und ist ein beliebter Wohn-, Naherholungs- und Urlauberort, was durch die Lage an der Havel sowie die Nähe zu Berlin und Potsdam begünstigt wird. Die Region ist gekennzeichnet durch eine weite Bruchlandschaft mit zahlreichen kleinen Seen.

 

Die nächsten größeren Städte sind Nauen (ca. 16 km entfernt), Potsdam (ca. 30 km entfernt) und Berlin (ca. 52 km bis Stadtmitte). Der Autobahn-Anschluss Potsdam-Nord ist ca. 11 km entfernt. Viele Bürger nutzen den Regionalbahnanschluss in Wustermark oder Marquardt.

 

Weitere Informationen:

https://tourismus.ketzin.de/

http://www.strandbad-ketzin.de/

 

 

 

Hinweise zum Bieterverfahren

 

Im Bieterverfahren bildet sich der Pachtzins durch die Angebote der interessierten Bewerber am Markt. Das Angebot ist nicht rechtsverbindlich, es signalisiert lediglich die Bereitschaft, das Gelände zum jeweiligen Gebotspreis pachten zu wollen. Am Ende des Bieterverfahrens wird die Stadtverordnetenversammlung von Ketzin/Havel über den betreffenden Pachtvertrag beschließen, wobei ein schlüssiges Konzept wesentlich für die Entscheidung ist. Da es sich beim Vertragsabschluss nicht um öffentliches Recht handelt, ist die Stadt Ketzin/Havel nicht verpflichtet, sich für einen der eingereichten Anträge zu entscheiden. Aufwendungen der Antragsteller werden nicht erstattet. Interessenten, deren Angebote nicht berücksichtigt werden können, werden schriftlich benachrichtigt. Aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten können keinerlei Ansprüche gegen die Stadt Ketzin/Havel abgeleitet werden.

 

Das Grundstück ist so zu übernehmen, wie es steht und liegt. Termine zur Besichtigung können mit der Sachbearbeiterin Liegenschaften, Frau König, Tel.: 033233/720216, vereinbart werden. Die Stadt Ketzin/Havel haftet nicht für eine Beeinträchtigung des Pachtgegenstandes.

 

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten handelt. Dieses Verfahren ist nicht mit den Verfahren nach der VOB oder der UVgO vergleichbar.

 

Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Pachtvertrages. Sie erklären damit, dass Sie mit dem Inhalt dieser allgemeinen Informationen ausdrücklich einverstanden sind.

 

Ablauf der Angebotsfrist: Die Bieterrunde endet am 31. Januar 2020

 

Angebotsabgabe: Das Angebot ist schriftlich in verschlossenem Umschlag zu richten an:

 

Stadt Ketzin/Havel

SG Liegenschaften

Rathausstraße 7

14669 Ketzin/Havel

 

Der Umschlag muss deutlich wie folgt gekennzeichnet sein:

  • Angebot bitte nicht öffnen!
  • Angebot Strandbad