Bodenrichtwerte des Landkreises Havelland (Stichtag 01.01.2023)

Ketzin, den 21. 04. 2023

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Havelland hat mitgeteilt, dass gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) die Bodenrichtwerte zum 01.01.2023 nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung (GAV) in der jeweils gültigen Fassung ermittelt wurden.

 

Jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen. 

 

            Sitz der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses:

            Waldemardamm 3

            14641 Nauen

 

Die Bodenrichtwerte sind im Bodenrichtwert-Portal des Landes Brandenburg veröffentlicht und für jedermann unter https://www.boris-brandenburg.de kostenfrei einseh- und ausdruckbar.