Sprechzeiten
Di 8:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr
Do 8:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Bürgerbüro zusätzlich:
Mo 8:00-12:00 Uhr
Bürgerbüro,
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3G-Regelung ab sofort in den Fachausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung
Ab sofort gilt die 3G-Regelung auch in der Stadtverordnetenversammlung und den jeweiligen Fachausschüssen. Auf Grundlage des Selbstorganisationsrechts aus Art. 28 Abs. 2 GG in Verbindung mit §11 der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung wird diese Regelung ab sofort umgesetzt. §29 Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung stellt klar, dass dieses unmittelbar aus dem Grundgesetz folgende Recht der Gemeindevertretungen durch die Eindämmungsverordnung nicht berührt wird.
Folgende Regelungen werden ab sofort umgesetzt:
- Der Zutritt erfolgt nur nach Vorlage eines gültigen Testnachweises. Ausgenommen sind davon Geimpfte und Genesene. Diese Personen müssen einen entsprechenden Impf- bzw. Genesungsnachweis vorlegen.
- Erfassung der Personendaten
- Einhaltung des Abstandsgebotes
- Der Luftaustausch im Sitzungssaal erfolgt während der gesamten Sitzung über Belüftungspausen.
- Das Tragen von medizinischen Masken ist verpflichtend. Die Tragepflicht gilt nicht für Personen, die sich zu Wort gemeldet haben.
Für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die über keinen Test-, Impf- oder Genesungsnachweis verfügen, besteht im Testzentrum Ketzin/Havel (Sportstudio in der Feldstraße) die Möglichkeit zum Testen. Eine Terminreservierung vorab ist unter Testzentrum Ketzin, 14669 Ketzin – Termin vereinbaren für Corona-Test (testtermin.de) möglich.
Bitte erscheinen Sie aufgrund der Einlasskontrolle etwas früher zu den Sitzungsterminen, um einen pünktlichen Beginn der Sitzung gewährleisten zu können.