3G-Regelung ab sofort in den Fachausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung

Ketzin, den 06. 12. 2021

Ab sofort gilt die 3G-Regelung auch in der Stadtverordnetenversammlung und den jeweiligen Fachausschüssen. Auf Grundlage des Selbstorganisationsrechts aus Art. 28 Abs. 2 GG in Verbindung mit §11 der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung wird diese Regelung ab sofort umgesetzt. §29 Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung stellt klar, dass dieses unmittelbar aus dem Grundgesetz folgende Recht der Gemeindevertretungen durch die Eindämmungsverordnung nicht berührt wird.


Folgende Regelungen werden ab sofort umgesetzt:

  1. Der Zutritt erfolgt nur nach Vorlage eines gültigen Testnachweises. Ausgenommen sind davon Geimpfte und Genesene. Diese Personen müssen einen entsprechenden Impf- bzw. Genesungsnachweis vorlegen.
  2. Erfassung der Personendaten
  3. Einhaltung des Abstandsgebotes
  4. Der Luftaustausch im Sitzungssaal erfolgt während der gesamten Sitzung über Belüftungspausen.
  5. Das Tragen von medizinischen Masken ist verpflichtend. Die Tragepflicht gilt nicht für Personen, die sich zu Wort gemeldet haben.

 

Für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die über keinen Test-, Impf- oder Genesungsnachweis verfügen, besteht im Testzentrum Ketzin/Havel (Sportstudio in der Feldstraße) die Möglichkeit zum Testen. Eine Terminreservierung vorab ist unter Testzentrum Ketzin, 14669 Ketzin – Termin vereinbaren für Corona-Test (testtermin.de) möglich.

 

Bitte erscheinen Sie aufgrund der Einlasskontrolle etwas früher zu den Sitzungsterminen, um einen pünktlichen Beginn der Sitzung gewährleisten zu können.