Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

Kontakt

Stadt Ketzin/Havel

Rathausstraße 7 und 29

14669 Ketzin/Havel

Telefon: 033233 720720

E-Mail:

 Online-Rathaus 

 

Sprechzeiten

Di 8:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr

Do 8:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr

Bürgerbüro zusätzlich:

Mo 8:00-12:00 Uhr


 825 Jahre Ketzin 


Fischerfest
 

Online Terminbuchung

Bürgerbüro,

Standesamt, Kitaverwaltung

 
Terminbuchung

 

 

Informationen zum Coronavirus
 
Ukraine-Hilfe im Havelland

Waldbrandgefahrenstufen in Brandenburg

 Maerker   


IMAGEFILM DER STADT KETZIN/HAVEL

(beginnt nach Klick auf "Play")

 


Bürgerinfobroschüre 2021

 

Osthavelland

RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Brandenburg verschärft Corona-Maßnahmen

Ketzin, den 24. 11. 2021

Die Belastung durch die Corona-Pandemie verschärft sich weiter: Landesweit über 15.000 neue bestätigte COVID-19-Fälle innerhalb der letzten Woche. Erstmals liegt die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz über dem Wert von 600, in den drei südlichen Landkreisen Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und Spree-Neiße sogar über dem Schwellenwert von 1.000. Krankenhäuser, Arztpraxen und Gesundheitsämter kommen an ihre Belastungsgrenzen. Vier der fünf Krankenhaus-Versorgungsgebiete liegen bei der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz über dem bundeseinheitlichen Schwellenwert von 3, eines davon bereits über dem Wert von 6. Um die rasante Ausbreitung der wesentlich infektiöseren Delta-Variante von SARS-CoV-2 zu bremsen, verschärft Brandenburg die Corona-Maßnahmen nochmal deutlich. Das Kabinett hat dazu heute die Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie tritt bereits am morgigen Mittwoch (24. November 2021) – gleichzeitig mit dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes – in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 15. Dezember 2021.

 

Die Kernpunkte der neuen Corona-Verordnung sind: * 2G-Regel wird landes-weit deutlich ausgeweitet * Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte werden verschärft * In Hotspot-Regionen gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte * Weihnachtsferien beginnen drei Tage früher * Bildungsministerium kann Präsenzpflicht aufheben * Weihnachtsmärkte müssen landesweit abgesagt werden

 

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unten stehend im Download. 

 

Alle aktuellen Verordnungen sind auf der Seite zu den Informationen zum Coronavirus hinterlegt.