Reinigungspflicht im Winter gemäß Straßenreinigungssatzung der Stadt Ketzin/Havel

Ketzin, den 02. 02. 2021

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die letzten Tage haben den Winter zu uns gebracht. Aus aktuellem Anlass möchte ich daher auf die Reinigungspflicht im Winter gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Ketzin/Havel erinnern.

 

Nach § 3 Absatz 4, 5, 6 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Ketzin/Havel sind Sie als Grundstückseigentümer zur Schneeräumung auf dem Gehweg verpflichtet.

 

Die Gehwege einschließlich Verbindungswege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (in der Regel in der Breite von 1,50 m) von Schnee freizuhalten.

Soweit keine Bürgersteige vorhanden sind, ist ein ca. 1,50 m breiter Streifen der öffentlichen Verkehrsflächen entlang der Grundstücke ebenso freizuhalten.

 

In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalles bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

 

Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist. Ihre Verwendung ist nur erlaubt in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist. Als abstumpfende Mittel sind zugelassen Sand und Kies mit einer max. Korngröße von 4mm.

 

Die komplette Fassung der Straßenreinigungssatzung finden Sie auf der Internetseite der Stadt Ketzin/Havel unter Satzungen.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadt Ketzin/Havel unter 033233 720114.

 

 

Bernd Lück

Bürgermeister