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Stadt Ketzin/Havel
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Antrag auf Notbetreuung für Hortkinder ab 4. Januar 2021
Ab dem 4. Januar 2021 ist der Präsenzunterricht in Grundschulen sowie der Hortbetrieb (Betreuung schulpflichtiger Kinder) untersagt. Für Kinder der ersten bis vierten Schuljahresstufe ist eine Notbetreuung zu gewährleisten. Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn mindestens ein Personensorgeberechtigter im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist.
Der Antrag sowie weitere Informationen finden Sie im Download unter dieser Meldung.
Alle Eltern werden gebeten, die ausgefüllten Anträge per Post oder direkt über den Briefkasten (am Rathaus) bzw. über
so schnell wie möglich an die Stadt Ketzin/Havel abzugeben.