Notfallbetreuung Schule und Hort ab dem 04.01.2021
Ketzin, den 17. 12. 2020
Sehr geehrte Eltern,
es sind noch keine konkreten Durchführungsbestimmungen des Landes Brandenburg für die Notbetreuung in Schule und Hort ab dem 04.01.2021 verfügbar.
Das Jugendamt des Landkreises Havelland hat angekündigt, voraussichtlich zum 23.12.2020 die Informationen und die entsprechenden Antragsformulare zur Verfügung zu stellen.
Die verbindlichen Unterlagen und Antragsformulare werden auf der Internetseite www.ketzin.de veröffentlicht, sobald sie vorliegen.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig über diese Seite.
Bernd Lück
Bürgermeister