Steuererklärungsvordrucke für die Veranlagungszeiträume ab 2020

Ketzin, den 10. 12. 2020

Ab dem Jahr 2021 stellt das Finanzamt Nauen keine Vordrucke für die Steuererklärungen zur Abholung in den Einwohnermeldeämtern und Bürgerservicebüros mehr bereit. Der in der Vergangenheit erforderliche personelle Aufwand für die Zusammenstellung der Steuererklärungsvordrucke steht für das Finanzamt Nauen außer Verhältnis zum Nutzen.


Das Finanzamt empfiehlt die elektronische Übermittlung der Steuererklärung, hierfür wird ein Internetzugang benötigt. lst dieser nicht gegeben, ist auch die Abgabe der Steuererklärung in Papierform weiterhin möglich. Die notwendigen Erklärungsvordrucke in Papierform erhalten Sie:

1. Über den Formularservice im lnternet: Unter dem Link www.mdfe.brandenburg.de oder www.formulare-bfinv.de finden Sie alle Steuererklärungsvordrucke,
2. Durch Abholung der Vordrucke: In Papierform liegen die Erklärungsvordrucke zu den Sprechzeiten in der Service-und lnformationsstelle des Finanzamts Nauen aus.
3. Durch Übersendung per Post: Der Postversand der Vordrucke durch das Finanzamt Nauen erfolgt nur auf Antrag an einzelne Erklärungspflichtige. Dem Antrag ist ein ausreichend frankierter Rückumschlag beizufügen.

 

Haben Sie noch Fragen zum Service, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Nauen.