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Hundehalter aufgepasst

Ketzin, den 11. 11. 2020

Dass Hunde steuerlich bei der Stadtverwaltung an- und abgemeldet werden müssen und Hundesteuern bezahlt werden müssen ist durchaus bekannt.

Jedoch wissen viele Hundehalter nicht, dass sie ihren Vierbeiner auch der örtlichen Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) anzeigen müssen, wenn der Hund ein Gewicht von 20 Kilogramm erreichen oder eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm aufweisen wird. Diese Hunde müssen beispielsweise durch einen Tierarzt auch mit einem Mikrochip-Transponder gekennzeichnet werden.

Zudem muss ein Zuverlässigkeitsnachweis in Form eines Führungszeugnisses, welches nicht älter als drei Monate alt sein darf, vorgelegt werden. Das Führungszeugnis kann im Bürgerservicebüro beantragt werden.

 

Das sieht die ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehV) des Landes Brandenburg vor. Jeder Hundehalter sollte einen Blick in die Verordnung werfen, um sich genauestens mit den Rechten und Pflichten zur Hundehaltung in Brandenburg vertraut zu machen.

 

Hr. Neumann vom Ordnungsamt steht Ihnen gern für Fragen zur Hundehaltung unter der Telefonnummer 033233-720114 zur Verfügung.