Neubesetzung des Amtes der Schiedsperson für die Schiedsstelle der Stadt Ketzin/Havel

Ketzin, den 09. 02. 2021

 

Für die Schiedsstelle der Stadt Ketzin/Havel ist, nach Ablauf der bisherigen Amtsperiode, das Amt der Schiedsperson neu zu besetzen.

 

Entsprechend der Anforderungen des Schiedsstellengesetzes muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihrer Fähigkeit für das Amt geeignet sein und Wahlrecht besitzen.

 

Weiterhin sollte sie das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Bereich der Schiedsstelle wohnen.

 

Die Schiedsperson soll im Wahlgebiet bekannt sein, Autorität genießen und fähig sein, den streitbefangenen Personen vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Sie soll einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad haben und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen.

 

Die Tätigkeit der Schiedsperson ist ehrenamtlich.

 

Bewerbungen für das Amt als Schiedsperson richten Sie bitte schriftlich bis zum

31.03.2021

an den Bürgermeister der Stadt Ketzin/Havel, Rathausstraße 7, 14669 Ketzin/Havel. Der Bewerbung sind ein Lebenslauf und ein Führungszeugnis beizulegen. Die Wahl der  Schiedsperson erfolgt jeweils für die Dauer von fünf Jahren und wird durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ketzin/Havel durchgeführt.

 

Die gewählte Schiedsperson bedarf danach noch der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Nauen, der auch nach den Vorschriften des Schiedsstellengesetzes die Berufung und Verpflichtung vornimmt und die Aufsicht über die Schiedsperson für deren Tätigkeit im Rechtspflegebereich ausübt.

 

Nähere Informationen über die Aufgaben der Schiedsperson erhalten Interessenten im Internet auf der offiziellen Seite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen unter www.schiedsamt.de.