Sechste Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg ab 15.02.2021 gültig

Ketzin, den 13. 02. 2021

 

Bitte beachten Sie die neue befristete Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg, gültig ab 15.02.2021.

 

Die Dokumente sowie alle weiteren aktuellen Informationen finden Sie unter Informationen zum Coronavirus auf dieser Seite.