Hinweise des Bürgermeisters zu Ehrungen von Alters- und Ehejubiläen

Ketzin, den 10. 08. 2020

Einwohner der Stadt Ketzin/Havel und ihrer Ortsteile werden seit dem 01.01.2004 zu folgenden Anlässen in Form eines Glückwunschschreibens bzw. durch persönliche Gratulation durch den Bürgermeister gewürdigt:

  • zur Vollendung des 70., 75., 80.,85., 90. und jedes weiteren Lebensjahres,
  • sowie Goldene Hochzeit (50 Jahre), Diamantene Hochzeit (60 Jahre), Eiserne Hochzeit (65 Jahre), Steinerne Hochzeit (67 Jahre), Gnadenhochzeit (70 Jahre), Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre)

 

Die Namen und Anschriften der Altersjubilare können durch das Einwohnermeldeamt ermittelt werden.

 

Leider ist die vollständige datenmäßige Erfassung der Ehejubiläen (Daten werden jeweils in dem Standesamt archiviert, in dem auch die Hochzeit stattfand) nicht gegeben, so dass ich auf die rechtzeitige Mitwirkung (ca. 4 Wochen vor dem Ereignis) der jeweiligen Eheleute bzw. enger Verwandter angewiesen bin. Ich würde es sehr bedauern, wenn aufgrund mangelnder Information so bedeutsame Ehejubiläen keine entsprechende Würdigung erfahren könnten.  


Bei Anmeldung bzw. Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Stadt Ketzin/Havel, Vorzimmer des Bürgermeisters, Frau Wojak, erreichbar im Rathaus, Rathausstraße 7, 1.OG, Zimmer 9, Tel.: 033233 72012.

Mein Sekretariat wird sich dann zu gegebener Zeit, zwecks Terminvereinbarung mit den Jubilaren in Verbindung setzen.


Gratulationen des Bundespräsidenten und des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg


Der Bundespräsident gratuliert Bürgern, die das 100., 105. und jedes weitere Lebensjahr vollenden, sowie Ehepaaren die den 65., 70. und 75. Hochzeitstag begehen mittels eines Glückwunschschreibens.


Durch den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg werden Gratulationen an 100- jährige und ältere Bürger sowie Ehepaare anlässlich des 60., 65., 70. und 75. Ehejubiläums ebenfalls in schriftlicher Form vorgenommen.


Bernd Lück
Bürgermeister