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Information zum Sanierungsgebiet und zum Textbebauungsplan „Altstadt Ketzin“

Ketzin, den 24. 01. 2019

Der Beschluss über die Sanierungssatzung „Altstadt Ketzin“ wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.1996 gefasst. Dem voran gingen Untersuchungen zum städtebaulichen Bestand der Altstadt sowie das Erfassen von Mängeln in der Bausubstanz und den urbanen Funktionen durch ein beauftragtes Planungsbüro. Der Zwischenbericht dieser vorbereitenden Untersuchungen vom Mai 1994 bildete die Grundlage für die Erarbeitung der Gestaltungssatzung Ketzin, die am 10.04.1995 in Kraft trat.

 

Aus den gewonnenen Erkenntnissen der vorbereitenden Untersuchungen leitete sich ein städtebaulicher Rahmenplan für das Sanierungsgebiet ab, der verschiedenste Handlungsschwerpunkte auswies und die Grundlage für die Gesamtmaßnahme „Sanierungsgebiet Altstadt Ketzin“ bildete. In den folgenden Jahren konnten viele Maßnahmen an Gebäuden und Straßen der Altstadt mit Hilfe der Städtebauförderung durch Bund, Land und Stadt saniert und das Stadtbild wesentlich aufgewertet werden (siehe Beispielfotos). Während der Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme wurde im Jahr 2003 ein Neuordnungskonzept erstellt, das vergleichend den Sanierungsbedarf zu Beginn der Gesamtmaßnahme dem aktuell noch vorhandenen gegenüberstellte.

 

Es war ursprünglich vorgesehen, die Gesamtmaßnahme des Sanierungsgebiets „Altstadt Ketzin“ bis zum Jahr 2013 durchzuführen. Im Jahr 2012 eröffnete sich kurzfristig die Möglichkeit, den Späth´schen Gutshof, der einen erheblichen städtebaulichen Missstand an einem zentralen Punkt der Altstadt darstellte, zu sanieren und einer neuen, teilweise öffentlichen Nutzung zuzuführen. Für dieses Vorhaben gewährte das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) als Fördermittelgeber der Stadt auf Antrag die Verlängerung der Gesamtmaßnahme und die nochmalige Unterstützung mit Städtebaufördermitteln für die Maßnahme. Die Sanierung des Späth´schen Gutshofs stellte den Abschluss der Gesamtmaßnahme dar, die damit ausfinanziert war.

 

Die Stadt erarbeitete einen Abschlussbericht, der am 31.03.2017 an das LBV übermittelt wurde. Am 10.10.2017 wurde eine Schlussbegehung des Sanierungsgebiets mit dem LBV, dem Sanierungsträger und der Stadt durchgeführt, anschließend erstellte der Sanierungsträger die Schlussabrechnung.

 

Im Bescheid zur Schlussabrechnung vom 09.07.2018 bestätigte das LBV, dass die Gesamtmaßnahme „Sanierungsgebiet Altstadt Ketzin“ förderrechtlich abgeschlossen ist, die Sanierungssatzung jedoch bestehen bleibt. Die Entscheidung dazu resultiert aus der Tatsache, dass einige der städtebaulichen Erfordernisse, die im Neuordnungskonzept aus dem Jahr 2003 aufgeführt sind, noch immer nicht umgesetzt und damit die Sanierungsziele noch nicht vollständig erreicht sind.

 

Die Festsetzungen der Gestaltungssatzung beziehen sich auf das gesamte Sanierungsgebiet, das heißt, die Geltungsbereiche von Sanierungs- und Gestaltungssatzung sind deckungsgleich. Die Bebauung und Stadtgestalt des Gebiets ist in sich jedoch sehr heterogen bzw. strukturell vielseitig. Das Fischerviertel mit seinem rechtwinkligen Straßengrundriss und den kleinen Grundstücken weist eine gänzlich andere städtebauliche Charakteristik auf als beispielsweise die Bebauungen der Rathaus- oder der Rudolf-Breitscheid-Straße. Daneben gibt es Straßenzüge mit größerem und geringerem Gewicht hinsichtlich der Stadtbildprägung.

 

Die Gestaltungs- und die Sanierungssatzung sind wichtige Instrumente zum Erhalt des städtebaulich Erreichten und zur nachhaltigen und behutsamen Weiterentwicklung der Stadtgestaltung. Um der Vielfalt der einzelnen Quartiere des Sanierungsgebiets mit gestalterischen Vorgaben jeweils gerecht zu werden, soll ein Textbebauungsplan, der Festsetzungen für die einzelnen Stadtquartiere trifft, aufgestellt werden. Ziel ist, jeweils einzelne Bereiche in den Blick zu nehmen, um die für sie wesentlichen und schützenswerten Merkmale herauszustellen und festzuhalten.

 

Bei Fragen rund um das Sanierungsgebiet wenden Sie sich bitte an Frau Storch vom Sachgebiet Stadtentwicklung (033 233/720 232; susanne.storch@ketzin.de).

 

 

Bild zur Meldung: Kennzeichnung Sanierungsgebiet