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Kontakt

Stadt Ketzin/Havel

Rathausstraße 7 und 29

14669 Ketzin/Havel

Telefon: 033233 720720

E-Mail:

 Online-Rathaus 

 

Sprechzeiten

Di 8:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr

Do 8:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr

Bürgerbüro zusätzlich:

Mo 8:00-12:00 Uhr


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Erklärung zur Prüfung der Zweitwohnungssteuerpflicht

Ketzin, den 20. 12. 2017

Die Stadt Ketzin/Havel weist nochmals darauf hin, dass zum 1. Januar 2018 die Zweitwohnungssteuersatzung in Kraft tritt. Inhaber einer Zweitwohnung sind verpflichtet eine Erklärung zur Prüfung der Zweitwohnungssteuerpflicht mittels eines bereit gestellten Formulars abzugeben. 

 

In diesem Formular sind ebenfalls Hinweise und Erläuterungen zur Zweitwohnungssteuer aufgeführt. Die Satzung ist auf der Internetseite sowie im aktuellen Amtsblatt Nr. 7/2017 der Stadt Ketzin/Havel veröffentlicht. 

 

Für eventuelle Rückfragen oder weitere Informationen steht Ihnen die Mitarbeiterin des SG Steuern unter der Telefonnummer 033233/720229 während der Sprechzeiten gern zur Verfügung.


Allgemeine Öffnungszeiten:
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr