Volksbegehren „Bürgernähe erhalten- Kreisreform stoppen“

Ketzin, den 30. 08. 2017

Volksbegehren „Bürgernähe erhalten- Kreisreform stoppen“

 

Vom 29. August 2017 bis 28. Februar 2018 läuft das Volksbegehren „Bürgernähe erhalten-

Kreisreform stoppen“. Stimmberechtigte Bürger/innen haben die Möglichkeit, dieses

Volksbegehren durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche

Eintragung auf den Eintragungsscheinen zu unterstützen.

 

In der Stadt Ketzin/Havel zur Unterschrift berechtigt sind alle stimmberechtigten Bürger und

Bürgerinnen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und

In der Stadt Ketzin/Havel sowie den dazugehörigen Ortsteilen ihre Wohnung, bei mehreren

Wohnungen ihre Hauptwohnung haben.

 

Amtliche Eintragungsstelle ist das

Bürgerbüro Stadt Ketzin/Havel, Rathausstraße 29

 

Öffnungszeiten

Montag                       07:30 - 16:00 Uhr

Dienstag                     07:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch                     07:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag                 07:30 – 18:00 Uhr

Freitag                        07:30 – 12:00 Uhr

 

Auch eine Eintragung mittels Eintragungsschein ist möglich!

Bei der Beantragung ist der Titel des Volksbegehrens zu nennen sowie zwingend das Geburtsdatum anzugeben.