Auszahlungsbeschluss der Jagdgenossenschaft Ketzin

02. 05. 2017

Durch die Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Ketzin wurde am 27.04.2017 beschlossen, für das Haushaltsjahr 2016/2017 Jagdpacht in Höhe von 2,00 € pro ha bejagbarer Fläche auszuzahlen.

 

Zur Auszahlung der Jagdpacht senden die Jagdgenossen folgende Angaben an die Jagdgenossenschaft Ketzin, Andreas Heetsch, An der Havel 17, 14669 Ketzin/Havel.

 

Angaben pro Grundstück:

  • Flurnummer
  • Flurstücksnummer
  • Flurstücksgröße in m²

 

Angaben zum Grundeigentümer:

  • Name
  • Strasse
  • PLZ/Ort
  • Telefon

 

Angaben zum Konto:

  • Name des Kontoinhabers
  • Name der Bank
  • IBAN
  • BIC

 

Bei Gemeinschaftseigentum werden die Angaben zum Grundeigentümer und eine Unterschrift von jedem Miteigentümer oder eines Bevollmächtigten benötigt. Vollmachten sind beizufügen.

 

Die Angaben werden mit den Katasterunterlagen verglichen. Bei Übereinstimmung wird der Pachtbetrag innerhalb von 90 Tagen nach Eingang des Schreibens ausschließlich auf das Konto eines eingetragenen Grundeigentümers oder eines Bevollmächtigten überwiesen. Schreiben mit fehlenden oder falschen Angaben werden mit einer Kurznotiz zurückgesandt.

 

Entsprechende Antragsformulare, welche aber nicht unbedingt genutzt werden müssen, sind im Bürgerbüro der Stadt Ketzin/Havel und auf der Internetseite der Stadt Ketzin/Havel unter Formulare erhältlich.

 

Ketzin/Havel, 28.04.2017

 

gez. W. Backhaus

Jagdvorsteher