Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Havelland

Ketzin, den 11. 04. 2017

Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Havelland

 

Die Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel im Bereich der Stadt Ketzin/Havel mit den Gemarkungen Ketzin, Zachow, Falkenrehde, Tremmen und Etzin vom 21.03.2017 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Die Tierseuchen-Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel vom 21.03.2017 ist im Rathaus, Bürgerbüro und im Schaukasten vor dem Rathaus ausgehängt.