Aufstallungspflicht der Hausgeflügelbestände bleibt weiterhin bestehen
Ketzin, den 24. 03. 2017
Wie gestern bekannt gegeben, bleibt für den Bereich Ketzin/Havel und in den Ortsteilen ohne Ausnahme die Aufstallungspflicht der Hausgeflügelbestände wegen des Geflügelpestvirus bis auf Weiteres bestehen.
Wir bitten um Beachtung.
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