Aufstallungspflicht der Hausgeflügelbestände bleibt weiterhin bestehen

Ketzin, den 24. 03. 2017

Wie gestern bekannt gegeben, bleibt für den Bereich Ketzin/Havel und in den Ortsteilen ohne Ausnahme die Aufstallungspflicht der Hausgeflügelbestände wegen des Geflügelpestvirus bis auf Weiteres bestehen.

 

Wir bitten um Beachtung.