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Informationen des Ordnungsamtes zu Osterfeuern

17. 02. 2017

Die Vorbereitungen laufen für die alljährlichen Osterfeuer in Ketzin/Havel und den Ortsteilen.

 

Leider wurden in den Vorjahren die Abbrennmaterialien oft schon bis zu vier Wochen vor dem geplanten Abbrenntermin abgeliefert. Darunter oft Materialien, die nicht verbrannt werden dürfen.


Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Ordnung Ketzin/Havel hat am 03.11.2016 in seiner Sitzung festgelegt, dass Abbrennmaterial für die Traditionsfeuer max. 2 Tage vorher angeliefert werden darf.

 

Es darf nur naturbelassenes, stückiges, trockenes Holz angeliefert und abgebrannt werden. Das Verbrennen von Abfällen aus Haushaltungen und Gärten, stark wasserhaltigem Grünmaterial und behandeltem Holz ist verboten.

Diese Materialien dürfen nicht am Abbrennplatz des Traditionsfeuers abgeliefert werden. Das Ordnungsamt wird dazu Kontrollen durchführen.

 

Auf dem Abbrennplatz des Osterfeuers in Paretz in der Nähe des Eiskellers wurden im letzten Jahr Weihnachtsbäume und Grünmaterial trotz eines Verbotsschilds abgelegt.

Die Weihnachtsbäume dürfen zum Osterfeuer nicht verbrannt werden.

 

Es schadet dem Ortsbild, wenn direkt am touristischen Weg zum Eiskeller eine Fläche vorhanden ist, auf der Abfälle abgelagert werden. Weihnachtsbäume können bei den dafür stattfindenden Knut-Festen abgebrannt oder über die Abfallentsorgung zu den im Abfallkalender des Landkreises Havelland benannten Terminen entsorgt werden.

 

Bitte seien Sie vernünftig und halten sich an die Regeln für die Osterfeuer, damit der schöne alte Brauch mit ruhigem Gewissen fortgeführt werden kann.