Stallpflicht für Geflügel

Ketzin, den 25. 11. 2016

Nach dem Auftreten der hochansteckenden Geflügelpest im Wildvogelbestand in vier Bundesländern und in drei Hausgeflügelbeständen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, erlässt nun auch der Landkreis Havelland per Allgemeinverfügung eine sogenannte Aufstallungspflicht für Geflügel. Ich bitte alle Geflügelhalter diese zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten. 

 

Eine entsprechende Handlungsanleitung zur Untersuchung von Haus- oder Wildvögeln auf Geflügelpest hat der Landkreis ebenfalls veröffentlicht und steht Ihnen nun zur Verfügung.