Information zur Ausweisung von nicht schiffbaren Gewässern im Bereich Ketzin/Havel

Ketzin, den 19. 05. 2015

Information zur Ausweisung von nicht schiffbaren Gewässern im Bereich Ketzin/Havel

Die Stadt Ketzin/Havel hat im Rahmen der Erarbeitung des Steg- und Uferkonzeptes für den Bereich Ziegeleikanal und Schleiloch die Empfehlung des Landkreises Havelland erhalten, nichtschiffbare Gewässer auf den Wasserwanderkarten und vor Ort zu kennzeichnen.

Nach Erhalt der notwendigen Genehmigungen für die Beschilderung durch den Landkreis Havelland und das Wasser- und Schifffahrtsamt wurden am 11. Mai 2015 die ersten Schilder gestellt.

Für Nutzer von Fahrzeugen bis zu 1 500 kg Wasserverdrängung ohne eigene Triebkraft (Ruderboote, Segelboote) ändert sich in der Befahrung der Wasserflächen nichts.

Für die Nutzung der Fahrzeuge mit eigener Triebkraft (Motorboote) gilt ein generelles Fahrverbot. Hier kann die Wasserbehörde nach Antragstellung das Befahren im Einzelfall durch Bescheid gestatten.

Genehmigende Behörde ist

Landkreis Havelland

Umweltamt

Untere Wasserbehörde

Goethestraße 59/60

14641 Nauen