Wichtige Information zu Steuer- und Gebührenbescheiden

Ketzin

Die Bescheide zur Grundsteuer A und B, Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer sowie zur Straßenreinigungsgebühr / Winterdienst aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit.

 

  • Es werden keine neuen Bescheide versendet.

  • Die auf den Bescheiden genannten Fälligkeiten gelten auch für das Jahr 2026.

  • Eine separate Zahlungsaufforderung erfolgt nicht.

 

Weitere Informationen in der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Ketzin/Havel:
https://www.ketzin.de/amtsblatt/index.php#gazette_84717_noScroll

 

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