Wichtige Information zu Steuer- und Gebührenbescheiden
Ketzin
Die Bescheide zur Grundsteuer A und B, Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer sowie zur Straßenreinigungsgebühr / Winterdienst aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit.
Es werden keine neuen Bescheide versendet.
Die auf den Bescheiden genannten Fälligkeiten gelten auch für das Jahr 2026.
Eine separate Zahlungsaufforderung erfolgt nicht.
Weitere Informationen in der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Ketzin/Havel:
https://www.ketzin.de/amtsblatt/index.php#gazette_84717_noScroll
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