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Landkreis Havelland erlässt neue Allgemeinverfügung – kreisweite Stallpflicht ab dem 29.10.

Ketzin

Das Infektionsgeschehen des H5N1-Virus ist weiter sehr dynamisch. Zum Schutz des Hausgeflügels und der Mastbetriebe hat der Landkreis Havelland nun eine kreisweite Stallpflicht für Geflügel erlassen. Die Allgemeinverfügung wurde heute im Amtsblatt 42/2025 veröffentlicht und tritt am 29.10.2025 in Kraft.

Die Landkreise und kreisfreien Städte hatten sich gestern in einer Videokonferenz mit dem Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) gemeinsam auf eine derartige Regelung zum Schutz des Geflügelbestandes verständigt.

 

Michael Koch als zuständiger Beigeordneter bemerkt zur Ausweitung der Maßnahmen: „Wir müssen Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel bzw. Tieren in Mastbetrieben unbedingt verhindern. Mit dieser Verfügung schaffen dafür eine verbindliche Regelung, die für den gesamten Landkreis Havelland gilt. Alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, egal ob Großbetrieb oder eine kleine Heimzucht, sind dringend aufgerufen, die Regelungen im Sinne ihrer Tiere umzusetzen. Nur gemeinsam können wir diesem Virus die Stirn bieten.“

 

Neben einer allgemein verbindlichen Stallpflicht für Geflügel sieht die Allgemeinverfügung vor, dass Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer tote Vögel auf ihrem Grundstück, die im Verdacht stehen von der Geflügelpest befallen zu sein, unentgeltlich von einer Fachfirma entsorgen lassen können. Hierfür müssen Fälle von toten Kranichen mit Seuchenverdacht bei dem Unternehmen SecAnim zur Abholung und Beseitigung angemeldet werden. Nach Eingang der Meldung holt die Firma SecAnim die tierischen Nebenprodukte bei den Besitzerinnen und Besitzern zur Beseitigung ab. Funde können der Firma per E-Mail unter oder telefonisch unter 03561 6846 13 gemeldet werden.

 

Mit dem Inkrafttreten der neuen Allgemeinverfügung ist die Allgemeinverfügung Nr. 5/2025 vom 23.10.2025 zur risikobasierten Aufstallung außer Kraft gesetzt. Die Regelungen der Allgemeinverfügung Nr. 5/2025 bzgl. der Bejagung von Wildvögeln bleiben bestehen und sind Bestandteil der Allgemeinverfügung Nr. 06/2025. Danach müssen Jägerinnen und Jäger von Wildvögeln aus den Überwachungszonen (siehe untenstehende Grafik) weiter Proben (Tupfer oder Kopf) nehmen und in die Dienststellen des Veterinäramtes in Nauen oder in Rathenow bringen.

 

Geflügelpest ist eine hochansteckende und bei vielen Vogel- und Geflügelarten rasch tödlich verlaufende Infektionskrankheit. Aufgrund der gegenwärtig starken Zugaktivität von Kranichpopulationen und anderen Wildvögeln muss mit einer weiteren, möglicherweise großflächigen Ausbreitung von HPAIV Infektionen in der nächsten Zeit gerechnet werden.

 

In seiner aktuellen Risikoeinschätzung bewertet das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) das Risiko für weitere Ausbrüche in Geflügelhaltungen und Fälle bei Wildvögeln daher weiterhin als „hoch“.

Bürgerinnen und Bürgern steht das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung für Fragen unter der Telefonnummer 03321 403 5515 sowie per E-Mail unter zur Verfügung. Allgemeine Hinweise zu der Erkrankung erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreises.

 

Quelle: Landkreis Havelland erlässt neue Allgemeinverfügung – kreisweite Stallpflicht ab dem 29.10. | Landkreis Havelland

 

Bild zur Meldung: Landkreis Havelland erlässt neue Allgemeinverfügung – kreisweite Stallpflicht ab dem 29.10.

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