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Wasserentnahme eingeschränkt: Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland in Kraft
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der dramatisch gesunkenen Wasserstände in Flüssen, Seen und im Grundwasser hat der Landkreis Havelland eine Allgemeinverfügung zum Schutz der Gewässer erlassen. Sie tritt ab sofort in Kraft und gilt bis zum 30. September 2025.
Kernpunkte der Verfügung:
Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis. Ausgenommen sind lediglich genehmigte Saugwagen zur Bewässerung öffentlicher Bäume und Sträucher.
Einschränkungen bei der Nutzung von Grundwasser, Zisternen und Trinkwasser zur Bewässerung von Grün- und Gartenflächen sowie Sportanlagen: Zwischen 11:00 und 18:00 Uhr ist das Gießen verboten. Ausgenommen ist die Bewässerung von Kleinstflächen per Gießkanne.
Landwirtschaftliche Beregnung in den gesperrten Zeiten ist nur zulässig, wenn nachgewiesene Schäden durch eine Verschiebung nicht vermeidbar sind. Diese Fälle sind im Vorfeld bei der Wasserbehörde anzuzeigen.
Auch bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse sind von den Verboten umfasst.
Illegale Wasserentnahmen können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Hintergrund ist ein gravierender Wassermangel: Seit Februar 2025 wurde im Gebiet des Landkreises Havelland so wenig Niederschlag wie seit Beginn der Wetteraufzeichnungen nicht mehr gemessen. Fließgewässer wie die Untere Havel liegen bereits deutlich unterhalb der ökologischen Mindestwasserführung. Auch der Grundwasserspiegel sinkt besorgniserregend.
Ziel der Allgemeinverfügung ist es, die Wasserressourcen nachhaltig zu schützen und ökologische Schäden – bis hin zu Fischsterben – zu verhindern. Alle Bürgerinnen und Bürger werden darüber hinaus aufgerufen, grundsätzlich sparsam und verantwortungsbewusst mit Wasser umzugehen.
Ausnahmen bei drohenden Schäden können schriftlich bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Havelland beantragt werden.
Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie im Amtsblatt des Landkreises Havelland.
Bild zur Meldung: Wasserentnahme eingeschränkt: Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland in Kraft
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