Wohnberechtigungsbescheinigung


Kurzinformationen

Der Wohnberechtigungsschein (kurz WBS) berechtigt verschiedenste Personenkreise zum Bezug einer Wohnung, die mit öffentlichen Mitteln sozial gefördert wurde. 

 

Zu dem berechtigten Personenkreis gehören Personen mit niedrigen Einkommen, Personen mit niedrigen Renten, Bürgergeldempfänger, Personen mit einer Schwerbehinderung oder einem Pflegegrad. Antragsberechtigt ist jeder volljährige Bürger. Der WBS gilt 1 Jahr, nur für eine Hauptwohnung und nur für das Land Brandenburg. Sofern Sie in ein anderes Bundesland umziehen möchten, sollten Sie dort vor Ort in dem zuständigen Bürgeramt nachfragen. Bitte bedenken Sie, der WBS Antrag kostet sowohl bei Positiv- und Negativbescheid 15 € Bearbeitungsgebühr. Eine Gebührenbefreiung ist bei sozialen Härtefällen auf Antrag möglich.

 

Notwendige Unterlagen

WBS Rechner

Rechtsgrundlagen

 

Ansprechpartner:

Stadt Ketzin/Havel

- Bürgerbüro -

Rathausstraße 29

145669 Ketzin/Havel

T: 033233 720 720


Weiterführendes

Wohnberechtigungsschein | Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg


Formulare


Merkblätter

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