Hauptwohnung, anmelden
Beschreibung
Sie sind in die Stadt Ketzin/Havel zugezogen und möchten sich anmelden?
Meldepflicht
Das Brandenburgische Meldegesetz schreibt in § 12 vor, dass sich, wer eine Wohnung bezieht, innerhalb von zwei Wochen anzumelden hat. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie diese Frist nicht überschreiten, da Sie anderenfalls ordnungswidrig handeln und mit einer Geldbuße rechnen müssen.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis und Reisepass der/des Anzumeldenden
- Personenstandsurkunden (eigene Geburtsurkunde, die Geburtsurkunden der Kinder; Eheurkunden
- Wohnungsgeberbescheinigung
Ansprechpartner
Svenja Handke
Rathausstr. 29
(033233) 720720
Stefanie Kuschereitz
Rathausstr. 29
(033233) 720122