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Kontakt

Stadt Ketzin/Havel

Rathausstraße 7 und 29

14669 Ketzin/Havel

 

Tel. 033233-720720

E-Mail:

Sprechzeiten

Di 8:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr

Do 8:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr

Bürgerbüro zusätzlich:

Mo 8:00-12:00 Uhr


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FB II

Kommunale Liegenschaften, bestellen von Erbbaurechten


Kurzinformationen

Veräußerliches und vererbliches Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu errichten. Der Erbbauberechtigte wird Eigentümer des Bauwerks, ohne zugleich Eigentümer des Grundstücks zu sein. Die Laufzeit beträgt im Allgemeinen 50 bis 99 Jahre.
Erlischt das Erbbaurecht durch Zeitablauf, leistet der Grundstückseigentümer eine Entschädigung für das Bauwerk in Höhe von 2/3 dessen Werts zu diesem Zeitpunkt. An Stelle der Entschädigung kann der Grundstückseigentümer die Verlängerung des Erbbaurechts anbieten. Nimmt der Erbbauberechtigte das Angebot nicht an, entfällt sein Anspruch auf Entschädigung (§ 27 ErbbauRG).


Beschreibung

Erbpacht ist kein Besitz zweiter Klasse, sondern lediglich eine andere Form als der Grundstückskauf, mit dem Vorteil, keinen Kaufpreis aufbringen zu müssen und dadurch die verfügbaren Mittel in den Hausbau investieren zu können. Steuerlich wird das Haus auf dem Erbbaugrundstück genauso behandelt wie auf einem Kaufgrundstück. Auch für die Vergabe von Baudarlehen gelten gleiche Kriterien. 
Ob sich ein Erbbaupachtvertrag überhaupt rechnet, hängt entscheidend vom Pachtzins ab. Bemessungsgrundlage ist generell der Bodenwert. Der Erbbauzins liegt zwischen 4 und 6 % des Verkehrswerts des Bauplatzes und ist jährlich im Voraus fällig.
Er wird automatisch alle 3 Jahre an die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst. In Ausnahmefällen kann eine besondere Regelung für die ersten 12 Jahre (Stundung) im Vertrag vereinbart werden. Es erfolgt eine Eintragung im Grundbuch mit Rang vor allen Rechten Dritter (z.B. Grundschuld) und durch Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung.
Sobald der erste Erbbauzins und die Erschließungskosten gezahlt sind, wird der Vertrag notariell beurkundet. Mit Beurkundung werden die Grundbuchanträge gestellt.
 


 

  • Ankauf, Verkauf und Tausch von Grundstücken und Gebäuden sowie Bestellung von Erbbaurechten

  • Abschluss von Pacht- und Mietverträgen, Bauerlaubnisverträgen, Gestattungsverträgen

  • Erteilung von Negativattesten (Prüfung durch die Stadt, ob bei Grundstücksverkäufen ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach §§ 24 if. BauGB besteht)

  • Bestellung von Grunddienstbarkeiten wie Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zugunsten Dritter am Grundeigentum

  • Erteilung von Löschungsbewilligungen der Eintragungen zugunsten der Stadt Ketzin/Havel aus dem jeweiligen Grundbuch der Abt. II

  • Erklärungen bei Mess- und Grenzverhandlungsterminen

  • Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster

  • Auskünfte über diverse weitere Grundstücksangelegenheiten


Rechtsgrundlagen


 

  • BGB

  • BauGB

  • VwVfG und VwGO

  • SchuldRAnpG

  • SachenRBerG

  • BKleingG

  • Satzungen der Stadt Ketzin/Havel

  • Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung von Ketzin/Havel


Notwendige Unterlagen

schriftliche Bewerbung


Ansprechpartner

Ulrike Heisler
Rathausstr. 29
Telefon (033233) 720216